Schadensmeldungen an die Versicherung

Wenn man eine Versicherung abschließt, geht man verschiedene Verpflichtungen seiner Versicherungsgesellschaft gegenüber ein. Es besteht z.B. eine vorvertragliche Anzeigepflicht: Wenn man eine private Krankenversicherung abschließt und maßgebliche Vorerkrankungen wissentlich nicht meldet, kann dies den Versicherungsschutz kosten. Und darüber hinaus? Was ist nun, wenn man im Schadensfall einen zu hohen Schaden meldet? Nach einem Verkehrsunfall z.B. wird eine Beule ausgebessert, die schon vor dem fraglichen Unfall vorhanden war. Oder bei einem Wasserschaden, den der Mieter einer Etage weiter oben ausgelöst hat, werden Elektrogeräte als defekt gemeldet, die bereits vor dem Wasserschaden ihren Geist aufgegeben haben. Falsche Schadensmeldungen an die Versicherung z melden scheint weit verbreitet, es ist aber nicht zu empfehlen.

Wer im Schadensfall wissentlich falsche Angaben macht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Denn im Falle einer arglistigen Täuschung kann die zuständige Versicherung die Zahlung verweigern. Es kann aber auch noch schlimmer kommen, wenn nicht nur die strittigen Posten nicht übernommen werden, sondern auch die komplette Schadenssumme. So entschied zum Thema Schadensmeldungen vor Kurzem das Oberlandgericht (OLG) Celle (Az.: 8 U 86/09).

In dem besagten Fall ging es um einen Hausbesitzer, der seiner Versicherung nach einem Wasserschaden eine größere Schadenssumme gemeldet hat, als tatsächlich verursacht wurde, sondern auch die Kosten für weitere Sanierungsmaßnahmen geltend machte. Es wollte unter anderem auch den Austausch zweier defekter Heizkörper und einer Duschwanne abrechnen, die bereits vor dem Schaden reparaturbedürftig waren. Die Versicherung bemerkte dieses Täuschungsmanöver und verweigerte daraufhin die Zahlung des kompletten Beitrages, knapp 12.000 Euro.

Zu Recht – so urteilten die Celler Richter. Wer bewusst einen überhöhten Schadensbetrag meldet, handelt arglistig. Damit verliere man nicht nur die Ansprüche an die nicht gerechtfertigten Forderungen, sondern auch den kompletten Versicherungsschutz und bleibt auch auf den Kosten sitzen, die die Versicherung hätte übernehmen müssen, wenn es bei der Abrechnung mit rechten Dingen zugegangen wäre. Daher sollten Schadensmeldungen an die Versicherung mit einer besonderen Sorgfalt und vor allem wahrheitsgemäß ausgeführt werden, denn ansonsten riskiert man seinen Versicherungsschutz.