Risikolebensversicherung für Immobilienkreditkunden unabdingbar

Wichtiger denn je für verantwortungsbewusste Immobilienkreditkunden – eine Risikolebensversicherung. Wer eine Familie gegründet und ein Haus gebaut hat, sieht sich in doppelter Hinsicht in der Verantwortung: Er muss für den Unterhalt der Familie auskömmlich verdienen, und er muss für den Fall seines Todes vorsorgen, damit die nächsten Angehörigen nicht am Schuldenberg zugrunde gehen.

Kredite für ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind in der Regel hoch. Selbst wenn jemand für Kosten von rund 250.000 Euro (inklusive Baulandkaufpreis) etwa 20 Prozent, also 50.000 Euro, Eigenmittel angespart hat, so sind dann immer noch 200.000 Euro zu finanzieren. Für ein solches Darlehen mit 20jähriger Laufzeit fallen in der aktuellen Kapitalmarktsituation Monatsraten von ca. 1.300 Euro einschließlich Tilgung an. Falls der Hauptverdiener durch Tod ausfällt, ist ein so hoher Betrag von den Hinterbliebenen im Normalfall kaum zu schultern. Nicht selten droht die Zwangsversteigerung der Immobilie.

Durch eine Risikolebensversicherung lässt sich die Brisanz der drohenden Insolvenz abfedern, wenn der wesentliche Ernährer der Familie stirbt. Staatliche Leistungen wie Witwen- und Waisenrente sind heutzutage völlig unzureichend. Sie decken allenfalls das knappe Überleben ab. Doch wie hoch sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen? Welche empfehlenswerten Varianten gibt es? Hierzu gehen die Ratschläge weit auseinander. Die folgenden Tipps sollen Anregungen geben, wobei stets die individuelle Situation gesondert zu betrachten ist.

Faustregeln für Hauseigentümer

Erste Faustregel: Mindestens 1 Prozent der monatlichen Raten für das gesamte Immobilienkreditbündel sollte als zusätzlicher Monatsbeitrag für eine Risikolebensversicherung eingeplant werden.

Zweite Faustregel: Restschuldversicherungen mögen für einen Kfz-Kredit empfehlenswert sein, für die Hinterbliebenenvorsorge bei Immobilienkrediten sind sie es jedoch trotz gegenteiliger Behauptungen normalerweise nicht. Im Falle des Todes der versicherten Person fallen generell wesentlich mehr Kosten an als die dann abzulösenden Immobilienkredite. Bei einer Restschuldversicherung fehlt der zusätzliche finanzielle Puffer, um derartige Zahlungen leisten zu können.

Dritte Faustregel: Bausparkassen und Hypothekenbanken empfehlen, für die ersten 50 Jahre nach einem Neubau mindestens die Hälfte der ursprünglichen Baukosten für Renovierung und Energieeinsparungsmaßnahmen einzuplanen. Deshalb sollten Hauseigentümer beim Abschluss einer Risikolebensversicherung auf eine Nachversicherungsgarantie Wert legen. Eine spätere Erhöhung der Todesfallsumme ist dann ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.