Reisen nur mit Reisekrankenversicherung

Warum kann es ohne private Reisekrankenversicherung im Urlaub so richtig teuer werden?

Haben Sie eigentlich eine Reisekrankenversicherung? Bevor Sie jetzt vorschnell mit „Ja“ antworten, checken Sie bitte erst einmal Ihren Versicherungsbestand. Zu den Vorbereitungen Ihres nächsten Urlaubs sollte auf jeden Fall auch die Sicherstellung eines ausreichenden Krankenversicherungs-schutzes gehören. Wie seriöse Vergleiche von Auslandsreisekrankenversicherungen belegen, kostet ein angemessener Schutz im Verhältnis zu den Leistungen gar nicht mal so viel.

Ein großer Irrtum: Meine gesetzliche Krankenversicherung gilt auch im Ausland

auslandsreiseversicherungGesetzlich Versicherte sind automatisch auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Island, Lichtenstein und Norwegen krankenversichert. Auch in der Türkei, in Israel und in Tunesien gilt die Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte. Aber was ist mit den Urlaubszielen fern der europäischen Grenzen? Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Südafrika? Alle Urlaubsziele in Asien, Amerika, Afrika und Australien (außer den oben genannten) liegen außerhalb des Geltungs-bereiches Ihrer gesetzlichen Auslandskrankenversicherung! Fakt ist: In Regionen außerhalb Europas sind Sie mit wenigen Ausnahmen nicht krankenversichert!

Ein weiterer großer Irrtum: Als Privatversicherter brauche ich keine extra Zusatzversicherung für das Ausland

Privatversicherte können zwar in der Regel Leistungen, die sie im Ausland in Anspruch genommen haben, mit der Versicherung abrechnen und sich die Aufwendungen erstatten lassen, allerdings müssen vor Ort erst einmal alle Kosten vorgestreckt werden. Man denke nur an Schlaganfall, Herzinfarkt oder einen Verkehrsunfall … Die Kosten können ins Unermessliche steigen.

Im Ausland werden Sie im Notfall als Privatpatient behandelt – mit einer privaten Zusatzversicherung

Auch beim Versicherungsumfang gibt es wesentliche Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten und Privatpatienten – das ist im Ausland nicht anders als Zuhause. Mit der europäischen Versicherungskarte können Sie nur im absoluten Notfall Leistungen erhalten. Das bedeutet auch, dass Sie als Patient im Ausland mit der gesetzlichen Auslandsversicherungskarte nur standardmäßig und mit Sachleistungen versorgt werden. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung dagegen sind Sie Privatpatient!

Betrachten wir doch einmal ein mögliches Szenario, das jeden treffen kann:

Eine Familie fliegt in die Türkei in den lang ersehnten Urlaub. Schon bei der Ankunft wird eines der Kinder von einem Insekt ins Bein gestochen. Am nächsten Tag ist das Bein stark angeschwollen und das Kind hat Fieber. Die Eltern fahren mit dem Taxi ins nächste Krankenhaus. Das Kind muss drei Tage dort bleiben. Der Vater legt die gesetzliche Krankenkassenkarte vor, eine private Reisekrankenversicherung besteht nicht.

So geht es dem Kind ohne private Reisekrankenversicherung:

Das Kind wird notfallmäßig untersucht, mit Medikamenten versorgt und in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Die Eltern müssen sich selbst um einen Dolmetscher kümmern und diesen auch aus eigener Tasche bezahlen. Je nachdem, ob das Krankenhaus die Versicherungskarte akzeptiert, muss eventuell eine Vorauszahlung geleistet werden.

So geht es dem Kind mit privater Reisekrankenversicherung:

Die Eltern nehmen telefonisch Kontakt mit ihrer Versicherung auf und erfahren, wo sich das nächste Krankenhaus befindet. Eventuell wird der Kontakt zu Deutsch sprechenden Kinderärzten in der Nähe vermittelt. Das Kind wird vom Chefarzt untersucht, ein Dolmetscher wird hinzugezogen und die Versicherung gibt sofort bei Aufnahme eine schriftliche Kostengarantie ab. Eine Vorauszahlung ist nicht nötig. Das Kind wird in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht.

Nehmen wir weiter an, dieselbe Familie würde nicht in die Türkei fliegen, sondern ihren Urlaub in Südafrika verbringen. Wieder wird das Kind wegen eines Insektenstiches krank und muss ins Krankenhaus. Da das Urlaubsziel außerhalb des Geltungsbereiches der gesetzlichen Auslandskrankenversicherung liegt, muss die Familie sämtliche anfallenden Kosten sofort bezahlen.

Übrigens: Sind Ihre Zähne in Ordnung? Was passiert eigentlich, wenn Sie im Urlaub eine Zahnkrone verlieren? Mit einer Zahnzusatzversicherung für das Ausland sind zumindest die Kosten kein Problem.

Worst Case – der Notfall im Auslandskrankenversicherungs-Vergleich

Nun wollen wir nicht gleich ans Schlimmste denken, aber wenn der Worst Case eintritt, hat man ohnehin große Ängste. Wenn dann auch eine ausreichende Absicherung für die anfallenden Kosten fehlt, wachsen die Sorgen in den Himmel. Prüfen Sie folgende Leistungen, hier ein Überblick:

  •  GKV private Reiseversicherung
  •  Rücktransport in ein heimisches Krankenhaus [nein/ ja]
  •  Rücktransport im Todesfall [nein/ ja]
  •  Bergungskosten nach Unglücksfall [nein/ ja]

Unser Tipp: Machen Sie einen Auslandsreisekrankenversicherung-Vergleich

Der perfekte Schutz ist gar nicht so teuer. Je nach Versicherungsumfang und nach Anzahl der versicherten Personen gibt es schon für einen kleinen zweistelligen Betrag einen umfassenden Schutz. Genießen Sie Ihre Kreuzfahrt, Ihren Wanderurlaub in Kappadokien oder Ihren Abenteuerurlaub am Amazonas, denn mit einer privaten Zusatzversicherung sind Sie für den Ernstfall abgesichert.