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Reisekrankenversicherung – Schutz für Krankheit auf Reisen

Reisekrankenversicherung – So sichern Sie sich für den Urlaub ab

Ohne die richtige Reisekrankenversicherung kann der gewünschte Traumurlaub schnell mal zum Albtraum werden. Ob Schwimmen im Mittelmeer oder Wandern in Nepal: Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit können die anfallenden Arztkosten Ihr Urlaubsbudget weit übersteigen, denn entgegen der allgemeinen Vorstellung sind Sie über die gesetzliche Krankenkasse im Ausland nur bedingt oder gar nicht versichert. Selbst in Ländern, in denen die Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte (die EHIC – European Health Insurance Card) gilt, werden viele Leistungen von der Krankenkasse nicht übernommen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Doch auch dort gibt es Dinge, die man beachten sollte: Unklar formulierte Verträge oder mangelhafte Leistungen können Ihnen im Urlaub zum Verhängnis werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich immense Arztkosten im Ausland ersparen können und wer die aktuellen Testsieger unter den Auslandsreisekrankenversicherungen sind. Zusätzlich bietet Ihnen unsere Urlaubs-Checkliste einen Überblick über weitere sinnvolle Reise-Versicherungen und informiert, worauf Sie beim Abschluss oder Wechsel einer Reisekrankenversicherung achten müssen.

Wozu eine Reisekrankenversicherung?

Eine Reise-Krankenversicherung wird insbesondere dann notwendig, wenn Sie Länder bereisen, die außerhalb des Geltungsbereiches der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen. Die GKV gilt nur in den EU-Mitgliedsstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), sowie in den Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Das heißt konkret: Viele beliebte Reiseziele wie Ägypten oder die USA sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht inbegriffen. Doch auch in den Geltungsbereichen der EHIC werden viele Leistungen nicht übernommen. So wird beispielsweise der Rücktransport nach Deutschland generell nicht gezahlt. Was folgt sind lange Krankenhausaufenthalte im Ausland oder der kurzfristige Rückflug aus eigener Tasche.

So oder so: Werden ein paar Dinge nicht beachtet, wird es teuer für Sie.

Die richtige Reisekrankenversicherung hingegen schützt Sie vor solchen Erfahrungen und sorgt dafür, dass Sie für die Dauer Ihres Urlaubs nahezu denselben Krankenversicherungsschutz genießen wie in Deutschland. Auch Menschen, die in der Bundesrepublik privat versichert sind, sollten sich über ihren aktuellen Versicherungsstand informieren, denn viele PKVs fordern eine Vorauszahlung der im Ausland in Anspruch genommenen Leistungen. Informationen zu den Leistungen Ihrer PKV im Ausland finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie als gesetzlich Krankenversicherter für den Ernstfall abgesichert. Statt die Reisekasse für Arztkosten im Ausland zu belasten, können Sie sofort medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, ohne Angst haben zu müssen, dass Sie auf diesen Kosten sitzen bleiben. Schon ab 10 EUR pro Monat können sich Einzelpersonen für ihren Urlaub absichern. Auch Familien kommen mit 20 EUR im Monat günstig weg.

So haben Sie sich den Urlaub nicht vorgestellt: Ein Fallbeispiel

Canyoning-reisekrankenversicherung-schutz-vor-Kosten-auf-reisenOhne Reise-Krankenversicherung kann Sie schon ein einfacher Grippe-Virus in den USA über 100 EUR pro Woche kosten. Noch ganz anders sieht es bei schwerwiegenderen Krankheiten oder Unfällen aus. Die USA haben im Bereich der Krankenversicherung kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland – Sie sind während eines Aufenthaltes dort also nicht versichert. Dazu kommt, dass die Arztkosten in den USA im Schnitt deutlich höher liegen als bei uns.

Stellen Sie sich nur die folgende Situation vor: Bei einem Ausflug in die Red Rocks (Nevada) rutschen Sie unglücklich ab und brechen sich das Bein. Die Kosten, die Sie nun tragen müssen, setzen sich zusammen aus:

  • dem Transport ins nächstgelegene Krankenhaus (bis zu 1.800 EUR)
  • den eigentlichen Behandlungskosten (ca. 2.000 EUR)
  • möglicherweise OP-Kosten (bis zu 28.000 EUR)

Bei einem zusätzlichen Rücktransport nach Deutschland (bis zu 55.000 EUR) belaufen sich die Gesamtkosten, die Sie zu tragen haben, auf über 85.000 EUR. Vor solch einer Verschuldung schützen viele Reise-Krankenversicherungen. Vor dem Reiseantritt sollten Sie also die richtige Wahl treffen, da diese Kosten schnell ruinös hoch sein können. Falls Sie schon eine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich vor Ihrer Reise noch einmal Ihren Vertrag durchlesen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein.

Fallkostenpauschale der gesetzlichen Krankenkassen: Ein Tipp hat Martin Schmitt, Blogbetreiber von „Uruguay erleben“ gibt es noch. Er hat Ähnliches in Uruguay erlebt, als er Opfer eines schweren Verkehrsunfalls wurde und keine Reisekrankenversicherung hatte. Es entstanden Kosten in Höhe von ca. 40.000 EUR aufgrund von Operationen und Pflegekosten. Zusätzlich musste er das Krankenhaus nach einer Woche verlassen, da er finanziell bankrott war. Die gesetzliche Krankenkasse hat eine Fallkostenpauschale in höhe von 5.000 EUR gezahlt. Sein Tipp ist daher: Sicher Dich bei Reisen immer ab, auch wenn Du die Kosten vorstrecken musst!

Welche Reisekrankenversicherung ist die beste?

Die Stiftung Warentest hat in ihrem großen Vergleich von Auslandsreise-Krankenversicherungen die besten Versicherungen für Einzelpersonen und Familien ermittelt. Am besten schnitten dabei sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien die Angebote der DKV ab. Der ReiseMed Tarif RD der DKV kostet für Familien 19,80 EUR jährlich, für Einzelpersonen sind es 9,99 EUR – und kostet damit weniger als Ihre Badebekleidung. Der Tarif gilt für 56 Reisetage pro Reise (zum Vergleich: Die durchschnittliche Reisekrankenversicherung ist für 42 Reisetage pro Reise gültig). Für längere Auslandsaufenthalte ist eine faire Auslandskrankenversicherung speziell für langfristige Aufenthalte notwendig.

Testsieger Reisekrankenversicherung Stiftung Warentest | ACIO

Wie wurden die Reisekrankenversicherungen getestet?

Bei der Stiftung Warentest wurden weltweit geltende Reisekrankenversicherungen für Einzelpersonen und Familien für beliebig viele Reisen pro Jahr getestet. Insgesamt wurden dabei bessere Ergebnisse erzielt als bei dem letzten Test (6/2015), da viele Versicherungen ihre Tarifbedingungen angepasst haben. Getestet wurden unter anderem die allgemeinen Vertragsbedingungen und die medizinischen Leistungen (z. B. ob auch Behandlungen bei psychischen Erkrankungen von der Reisekrankenversicherung erstattet werden). Auch die Verständlichkeit der Verträge wurde in die Bewertung mit einbezogen.

Tarif berechnen

Diese Leistungen sind in der Auslands-Reiseversicherung enthalten

Bei Abschluss oder Wechsel einer Reisekrankenversicherung ist Vorsicht geboten: Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich teilweise drastisch voneinander. Enthalten sind in der Regel alle Leistungen, die zur medizinischen Grundversorgung gehören. Abhängig von den Zusatzleistungen der jeweiligen Auslands-Reiseversicherung können auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport oder Zahnfüllungen übernommen werden. Über die genauen Leistungen der jeweiligen Versicherungen können Sie sich in den betreffenden Verträgen informieren. Zu den Zusatzleistungen gehören beispielsweise ein Dolmetscher-Service oder eine Kinderbetreuung (im Krankheitsfall der Eltern). Oft nicht eingeschlossen im Leistungsumfang sind Langzeittherapien oder Prothesen. Außerdem werden Eingriffe, die schon vor Reiseantritt geplant waren, nicht von der Versicherung übernommen. Das gleiche gilt für Krankheiten, die schon zum Reiseantritt vorhanden sind. Bei nicht eindeutig formulierten Verträgen sollten Sie Vorsicht walten lassen und den Versicherer vor Vertragsabschluss kontaktieren, um die Sachlage zu klären.

Kann jeder eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Leider nicht. Viele Auslands-Reiseversicherungen haben ein Höchstalter für den Vertragsabschluss (meistens 70 Jahre). Doch schon ab dem Alter von 65 Jahren müssen ältere Menschen mit einem Aufpreis für die Reiseversicherung rechnen. Daher ist es sinnvoll, sich schon vor dem Rentenalter über eine Auslandsreisekrankenversicherung zu informieren. Auch chronisch Kranke haben es oft schwer: Wenige Auslandsversicherungen zahlen für Krankheiten, die schon vor Reisebeginn beim Versicherten auftraten.

TIPP: Vor Reiseantritt raten wir Ihnen, sich beim Arzt eine Bescheinigung über Ihre Reisefähigkeit zu holen. Außerdem sollten Sie mit der Versicherung abklären, ob Krankheitsrückschläge im Ausland gezahlt werden.

Hinweis: Für Berufstätige, die oft auf Geschäftsreise sind, kommt die Auslands-Reiseversicherung nur bedingt auf. Nicht jede Versicherung bietet einen Schutz für Dienstreisen. Dies sollte vor Vertragsabschluss abgeklärt werden.

Wie ist der Rücktransport geregelt?

Beim Rücktransport ist die Unterscheidung von medizinisch notwendig und medizinisch sinnvoll von Bedeutung. Ein notwendiger Rücktransport ist erst dann gewährleistet, wenn die medizinische Versorgung im Ausland nicht bereitgestellt werden kann. Auch wenn die Behandlung dort länger als 14 Tage dauert, wird von einem medizinisch notwendigen Rücktransport gesprochen. Diese Nachteile gibt es nicht, wenn der Versicherer einen medizinisch sinnvollen Rücktransport gewährleistet.

Der richtige Umgang mit Reisekrankenversicherungen

Bevor die Reisekrankenversicherung Ihre medizinische Versorgung bezahlt, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. So müssen spätestens drei Monate nach der Reise alle relevanten Dokumente (Arztrechnung, eventuell Reisebelege) bei der Reiseversicherung vorliegen.

Unser Tipp lautet daher: Heben Sie alle Reisedokumente und Belege sorgsam auf. Auch das Flug- oder Bahnticket kann für die Versicherung wichtig sein, um zu beweisen, dass Sie sich tatsächlich auf einer Urlaubsreise befanden oder dass die Reisedauer nicht die Höchstgrenze Ihrer Versicherung übersteigt.

Außerdem verlangen Auslandsreise-Krankenversicherungen oft, dass der Versicherte eine Vorauszahlung der in Anspruch genommenen Leistungen macht. Die Kosten werden erst nach Einreichen der notwendigen Dokumente erstattet. Falls Sie sich unsicher darüber sind, ob Sie die Arztkosten zunächst selbst tragen müssen, können Sie sich bei der Notfall-Zentrale Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung informieren. Die Nummer dafür notieren Sie sich am besten bereits vor Reisebeginn.

Falls Sie vor einer Reise eine Reiseversicherung abschließen wollen, sollten Sie sich vorher über die Fristen der Versicherung informieren. Ansonsten kann es passieren, dass die anstehende Reise von der Versicherung noch nicht abgedeckt wird und Sie unversichert in den Urlaub fahren. In den meisten Fällen können Reisekrankenversicherungen jedoch auch kurzfristig abgeschlossen werden.

Das müssen Sie für Ihre Reise noch wissen

Neben der Reisenkrankenversicherung gibt es noch weitere Zusatzversicherungen, die Ihnen einen entspannten und sorgenfreien Urlaub versprechen. Reiserücktrittversicherungen, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung – es gibt viele Möglichkeiten, Ihren Schutz noch zu erweitern. Gleichzeitig stellen sich in dem umfassenden Angebot zahlreiche Finanzfallen.

Fazit – Unsere Tipps

Vor Abschluss von Reiseversicherungen sollten Sie in jedem Fall auf Warnsignale wie zweideutige Formulierungen oder unzureichende Leistungen achten. In der Leistung eingeschränkte Reisekrankenversicherungen sind meist an schwammig formulierten Verträgen zu erkennen. Positiv werten können Sie die Bereitstellung von Dolmetschern oder Kinderbetreuern sowie alle Leistungen, die in gewöhnlichen Reisekrankenversicherungen nicht enthalten sind.

Besonders wichtig sind die Formulierungen zum Rücktransport. Wählen Sie dort bestenfalls eine Reisekrankenversicherung, die einen medizinisch sinnvollen Rücktransport gewährleistet. Versicherungen, die mit der Reisebuchung angeboten werden, enthalten oft 1-Klick-Verträge oder unzureichende Leistungen. Weitere Stolpersteine und mehr Informationen finden Sie in unserer Reisecheckliste in dem Artikel „Reiseplanung – Schutz vor Krankheit auf Reisen„.

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