Rechnungskontrolle in der PKV

Die private Krankenversicherung erstattet im Nachhinein die vom Arzt geleistete und vertraglich vereinbarte Behandlung. Doch Vorsicht, denn vorher prüft die Versicherung, ob die Rechnung des Arztes überhaupt korrekt ist.

Die Preise, die Ärzte für ihre Leistungen in Rechnung stellen dürfen, beruhen auf der Gebührenordnung. Dabei wird auch schon mal über dem Regelhöchstsatz abgerechnet. Die Kosten müssen dann nicht übernommen werde. Deshalb schauen die Versicherungen ganz genau auf die Rechnungen.

Da der Privatpatient die Rechnung jedoch vorschießt, ruft der Verband der privaten Krankenversicherungen zur eigenen Kontrolle auf. Jeder sollte einen Blick auf die Rechnung werfen und prüfen ob die abgerechneten Leistungen auch erbracht wurden.

alles zur Privaten Krankenversicherung>>>