Private Rente für Pflegekraft

Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause ist eine anspruchsvolle und sehr zeitaufwendige Arbeit. Zu Recht gibt es daher seit über zehn Jahren bereits Ansprüche dafür aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch diese sind leider viel zu gering. Denn die pflegende Person muss meist auf eine bezahlte Tätigkeit vollständig verzichten, mit der deutlich höhere Rentenansprüche entstehen würden. Hier ist eine private Rente oft sinnvoll.

Jeder der längere Zeit einen Angehörigen zu Hause pflegt und daher keinen Beruf nachgehen kann, sollte eine private Altersvorsorge abschließen. Die private Rente ist natürlich auch als Riester-Rente oder Rürup-Rente mit staatlicher Förderung möglich. Denn von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für jedes Jahr als Pflegender nur zwischen 6,94 Euro und 20,83 Euro Monatsrente (Ost: 6,10 Euro bis 18,30 Euro). Wobei die durchschnittliche Pflegedauer bei etwa drei Jahre liegt, laut Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die Berechnung der Pflegezeiten die für die Rente angerechnet werden, richtet sich nach Pflegestufe und Pflegeumfang. Eine Rente bekommt, wer einen Angehörigen mindestens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegt. Die pflegende Person muss ohne Lohn arbeiten und einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge dann an die gesetzliche Rentenversicherung, so fern der Pflegebedürftige auch Leistungen aus der Pflegeversicherung erwerben kann.

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