Private Krankenversicherung und Hilfsmittel

Aus Sicht der Versicherten der privaten Krankenversicherung ist nicht immer klar, in welchem Umfang Hilfsmittel von der Gesellschaft übernommen werden. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung gelten in der Regel als umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenkassen. Dass dies aber nicht immer der Fall sein muss, zeigen zwei Gerichtsurteile zum Thema in wie weit die Kosten für Hilfsmittel von der privaten Krankenversicherung übernommen werden müssen.

Wenn Hilfsmittel von einem Mediziner aufgeschrieben wurden, muss die private Krankenversicherung die anfallenden Kosten in voller Höhe übernehmen, so entschied vor einiger Zeit das Landgericht Regensburg. Das Gericht hatte im Fall eines Versicherten entschieden, dessen private Krankenversicherung die Kosten für zwei Hörgeräte nicht in vollem Maße übernehmen wollte.

Die Begründung des Versicherers war, man hätte auch günstigere Hörgeräte aufschreiben können, zumal die private Krankenversicherung keine detaillierten technischen Angaben über die Beschaffenheit der Hörgeräte erhalten hat. In der weiteren Ausführung des Urteils hieß es, dass es bei Ohrenärzten nicht üblich sei, Angaben über die technische Beschaffenheit der verschriebenen Hilfsmittel zu machen.

Kostenübernahme für Hilfsmittel tariflich festgelegt

In einem anderen Fall entschieden die Gerichte nicht im Sinne des Versicherten: Ein Versicherter beantragte einen elektrischen Krankenfahrstuhl, wovon ihm nur 800 Euro von der Versicherung erstattet wurden, der Restbetrag sei Eigenanteil. Die private Krankenversicherung gewährt laut Tarif bestimmte Kataloge für die private Krankenversicherung. Ist in einer Versicherungspolice ein bestimmter Leistungsbetrag für die private Krankenversicherung angegeben, übernimmt die private Krankenversicherung auch nur die Kosten in der Höhe. Dies gilt nicht nur für Krankenfahrstühle, sondern für Hilfsmittel allgemein.

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten sie sich Gedanken darüber machen, welche Rolle Hilfsmittel in ihrem Leben spielen werden, z.B. Brillen oder Hörgeräte. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse kann sich gegebenenfalls der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für Hilfsmittel lohnen. Diese ambulante Zusatzversicherung kann für diesen Zweck durchaus eine lohnende Investition sein, da die gesetzlichen Krankenkassen kaum noch für Hilfsmittel wie Sehhilfen zahlen.