Private Krankenversicherung und Diskriminierungsverbot

Seit einiger Zeit gilt in der Bundesrepublik das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, dass eine ungleiche Behandlung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung etc. verhindern soll. Verstößt eine private Krankenversicherung, die aufgrund einer Vorerkrankung den Abschluss verweigert, gegen das gesetzliche Antidiskriminierungsgebot? Verstößt eine private Krankenversicherung, die aufgrund einer genetisch bedingten Erkrankung den Zugang zu einer privaten Krankenzusatzversicherung verwehrt gegen dieses Gesetz?

Wenn die Begründung aus einer rein sachlichen Erwägung heraus erfolgt, dann nicht. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Krankenversicherung muss diese Entscheidung jedoch in ausreichendem Maße begründen, so die Richter.

In dem Fall ging es um einen Mann, der aufgrund einer bestehenden Erkrankung zu 100 Prozent behindert war und dem eine Versicherungsgesellschaft den Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit Hinweis auf diese Erkrankung verwehrt habe. Der potenzielle Versicherungsnehmer argumentiert nun, dass er aufgrund seiner Behinderung benachteiligt worden sei. Die Versicherung argumentiert, dass für die Ablehnung des Versicherungsvertrages in erster Linie die Erkrankung ursächlich sei. Ausschlaggebend sei nicht die daraus resultierende Behinderung. Das Vorgehen der Versicherung sei rechtens, so urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 9 U 156/09).

Grob zusammengefasst lässt sich für Interessenten aus diesem Urteil festhalten, dass das Antidiskriminierungsgesetz nicht für die private Krankenversicherung anzuwenden sei, wenn die Ablehnung der privaten Krankenversicherung sachlich gut begründet und durchdacht ist. Sie muss in ausreichendem Maße begründet und dokumentiert werden und darf natürlich nicht willkürlich sein.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine private Krankenversicherung sie aufnehmen würde oder ob es mögliche Gründe für die Ablehnung gibt, ist es möglich, einen Antrag bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften gleichzeitig zu stellen. Ein freier Versicherungsmakler kann hier helfen. So vermeiden Sie, dass Sie beim Versicherungsantrag angeben müssen, schon von einer Gesellschaft abgelehnt worden zu sein. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, auch bei folgenden Versicherungen abgelehnt zu werden.

Haben Sie Zweifel, welche Angaben Sie bei einer privaten Krankenversicherung machen müssen, so ist Ihr Arzt der richtige Ansprechpartner, denn seine Aussage wird im Zweifel von der Versicherungsgesellschaft herangezogen werden.

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