Private Krankenversicherung für Selbständige

Für die meisten Selbständigen besteht keine Versicherungspflicht für die Gesetzliche Krankenkasse. Sie können sich somit nur freiwillig in der GKV Versichern oder eine private Krankenversicherung wählen. Für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Künstler, Publizisten und Landwirte können auch Ausnahmen gelten.

Ebenso müssen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenkasse bestimmte Vorversicherungszeiten eingehalten werden. Als Vorversicherungszeiten gelten entweder in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate Mitgliedschaft. Auch eine Familienversicherung wird mit angerechnet.

Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer Dreimonats Frist gekündigt werden, wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung gewünscht ist. Bei einem Wechsel in die PKV werden zurückgelegte Versicherungszeiten in der GKV angerechnet.

Jeder Selbständige muss den vollständigen Beitrag für die private Krankenversicherung selbst aufbringen, da er keinen Arbeitgeberzuschuss erhält. Ein niedriger Beitrag ist hier gerade für Existenzgründer interessant. Viele Gesellschaften bieten hier für die private Krankenversicherung einen Basisschutz an. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dieser zu einem umfassenderen Versicherungsschutz erhöht werden. Auch das Krankentagegeld kann je nach Bedarf flexibel angepasst werden.