Ombudsmann für Versicherungen

Der Verein Versicherungsombudsmann wird in Zukunft für mehr Verfahren zu Hilfe genommen werden können. Bei Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 80.000 Euro, statt bisher 50.000 Euro, kann der Ombudsmann von Versicherungskunden angerufen werden. Der Verein Versicherungsombudsmann ist unabhängig und hilft bei Streitigkeiten mit Versicherungen und Versicherungsvermittlern.

Der Verein existiert bereits seit 2001 und ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft, an die sich allein im Jahr 2006 über 18.000 Kunden gewandt haben. Bei etwa 40 Prozent der Streitigkeiten konnte der Ombudsmann eine Schlichtung zwischen Versicherungskunde und den Versicherungen erreichen. Der Ombudsmann kann zusätzlich auch dann eingeschaltet werden, wenn eine schlechte Beratung durch einen Versicherungsvermittler erfolgte.

Die Anschrift der Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten zwischen Vermittlern oder Beratern und Versicherungen angerufen
werden kann, lautet: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de

Ab April wird der jetzige Präsident des Bundesgerichtshofes, Professor Günter Hirsch, die Nachfolge des bisherigen Ombudsmann Professor Wolfgang Römer übernehmen.