Meldung zur CSS Versicherung II

Wie bereits in unserem CSS-Beitrag vom 15. Oktober 2009 berichtet, wurde für die Zahnzusatzversicherung – Tarif CSS flexi – mit Wirkung zum 01.11.2009 ein neues, komplexes Antragsformular eingeführt. Der neue Antrag enthält wesentlich mehr und wesentlich detailliertere Antrags- und Gesundheitsfragen, so dass ein Abschluss nun unter Umständen erschwert sein kann. Noch ist es jedoch möglich, das Sie über uns die bisher gültigen, vereinfachten Anträge bei Verwendung eines Zusatzblattes zur Schweigepflichtentbindung bis zum 15.11. 2009 bei der CSS einreichen können.

ACHTUNG

Ungeachtet von der verlängerten Frist für die Annahme der kundenfreundlichen „Alt“-Anträge gilt bei der CSS ein genereller Annahmeschluss im Dezember 2009. Anträge deren Beginndatum noch in 2009 liegt, müssen spätestens am 04.12.2009 in annahmefähiger Form bei der CSS vorliegen, dabei gilt :

  • Anträge mit Beginndatum 01.11.2009 müssen spätestens bis zum Freitag den 13.11. 2009 bis 16.00 Uhr vorliegen.
  • Anträge mit Beginndatum 01.12.2009 müssen spätestens bis zum Freitag den 04.12.2009 bis 16.00 Uhr vorliegen.

Anträge die später eingehen, werden seitens der CSS für 2009 nicht mehr berücksichtigt.

Bei den später eingehenden Anträgen wird der Beginn automatisch auf den 01.01.2010 verlegt, was unter anderem dazu führt, dass die für Zahnersatz geltende Wartezeit von 8 Monaten einen Monat später abläuft.

Nach Ablauf der oben genannten Fristen gilt nur noch das neue Antragsformular mit 7 statt 2 Angaben zum Zahnbereich. Die Erhöhung der Gesundheitsfragen ist nur ein Punkt, wesentlich stärker wird sich die zeitgleiche Verschärfung der Annahmerichtlinien auswirken. Wer Zahnersatz trägt der älter als 10 Jahre ist, wer länger als 12 Monate nicht beim Zahnarzt war und wer bereits zu einem anderen als einem reinen Zahnreinigungstermin einbestellt ist, wird gemäß der aktuell für den neuen Antrag geltenden Annahmerichtlinien einen zahnärztlichen Befundbericht beibringen müssen.

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung beschwerdefrei sein und alle Antragsfragen wahrheitsgemäß verneinen können, steht einer Annahme nach altem Muster nichts entgegen. Nach den neuen Regeln müssten Sie dann, wenn einer der oben genannten Punkte zutrifft, zum Zahnarzt gehen und einen Befundbericht einholen. Sollte Ihr Behandler bei diesem Termin einen behandlungsbedürftigen Befund erheben, ist Ihnen dieser vor Abschluss der Versicherung bekannt und daher bei keinem Versicherer mehr versicherbar. Durch die neuen Annahmerichtlinien möchte die CSS die kurzfristig nach Abschluss auftretenden Risiken ausfiltern. Eine Maßnahme die dem bereits versicherten Bestand sicherlich zugute kommt, die den Neueintritt allerdings massiv erschweren wird.

Wenn Sie sich bereits entschieden haben, dann verschenken Sie keine weitere Zeit und sichern Sie sich den Zugang gemäß der bisherigen, bewährten Annahmerichtlinien. Einen Antrag finden Sie auf unserer Seite.