Meldefrist bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei vielen Versicherungspolicen geben die Gesellschaften eine Reihe von Fristen vor, etwa eine Wartezeit zu Beginn des Vertragslaufzeit oder eine Deckelung der Versicherungssumme über einen gewissen Zeitraum. So muss z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Weile bestehen, bevor sie eine Leistung von ihr beziehen können. Im Leistungsfall, das heißt im Falle einer Berufsunfähigkeit, gilt noch die wichtige Meldefrist: Wer seine Versicherung erst verspätet über das Eintreten einer Berufsunfähigkeit informiert, riskiert, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung komplett verweigern kann. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass kein Grund bestehe, die Nachricht an die Versicherungsgesellschaft zurückzuhalten und die Meldefrist für die Berufsunfähigkeitsversicherung verstreichen zu lassen. Dieses Urteil erging im Fall eines Versicherten, der zunächst auf die Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung warten wollte, da die Gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls über eine Erwerbsminderungsrente entscheiden sollte. Als das geschehen war, meldete er die Berufsunfähigkeit seiner Versicherungsgesellschaft, um eine rückwirkende Zahlung gelten zu machen.

Berufsunfähigkeit schnell der Versicherung melden

Erschwerend kommt in einem solchen Fall hinzu, dass in den Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel enthalten ist, eine Berufsunfähigkeit innerhalb einer Meldefrist von drei Monaten nach ihrem Bekanntwerden zu melden. Tritt eine ernsthafte Erkrankung auf, sollte also nicht zu lange mit der Meldung an die Versicherungsgesellschaft gewartet werden. Informieren sie ihre Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich von einer dauerhaften Erkrankung, da die Berufsunfähigkeitsversicherung ansonsten eine Zahlung verweigern kann.

Nun kann es aber vorkommen, dass man im Fall einer ernsten Erkrankung an alles denkt, nur nicht an seine Versicherungen. Wenn man eine eingetretene Berufsunfähigkeit deutlich verspätet meldet, wird in der Regel nicht komplett die Versicherungsleistung gestrichen, es muss aber mit einem Leistungsausschluss in Höhe von zwei oder drei Jahren gerechnet werden. Viele Versicherungsgesellschaften behalten sich eine derartige Vertragsstrafe vor. Eine gute, leistungsstarke Versicherung erkennt man daran, dass sie auch im Falle einer verspäteten Meldung der Berufsunfähigkeit auch zwei oder drei Jahre rückwirkend eine Leistung gewährt. In diesem Fall liegt jedoch die Beweislast bei dem Versicherungsnehmer. Er muss nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit den fraglichen Zeitraum über bestanden hat.

Versicherungsbedingungen wie diese sind vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten. Informieren Sie sich auch zu der Gesundheitsprüfung oder dem Verweisungsverzicht, nicht nur nach dem Preis- Leistungsverhältnis. Denn die Versicherungen mit den höchsten Beiträgen garantieren nicht automatisch gute Leistungen oder eine faire und schnelle Abwicklung. Wichtig ist es, sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gründlich, unabhängig und kompetent, etwa durch einen kostenlosen Versicherungsvergleich, beraten zu lassen.

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