Lange Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?

In den meisten vertraglichen Regelungen der Zahnzusatzversicherungen ist eine Wartezeit vor der Leistungsübernahme festgeschrieben. Diese Wartezeiten sind nach Leistungen differenziert. Beispielsweise werden Zahnbehandlungen früher als Zahnersatz erstattet. Es lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, bevor Zahnschäden vom Zahnarzt diagnostiziert oder behoben werden müssen.

Warum gibt es die Wartezeit?

 

Die Wartezeit ist eine klar definierte Periode in der keine Leistungen übernommen werden.

Sie dient dem Versicherungsunternehmen als eine Art Schutz gegen die Inanspruchnahme der Zahnzusatzversicherung für Schäden, die schon vor dem Vertragsabschluss bestanden haben oder absehbar waren. Eine Maßnahme, die auf den Erfahrungen der Versicherer basiert.

Denn viele Patienten schließen erst eine Zahnzusatzversicherung ab, wenn der Zahnarzt ihnen hohe Kosten für eine baldige Behandlung in Aussicht stellt. Diese Versicherten werden meist auch nach Ablauf der Wartezeit enttäuscht, denn das Versicherungsunternehmen hat das Recht auf Gesundheitsprüfung des Patienten vor Versicherungsabschluss. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, hat einen gut dokumentierten Zahnzustand bzw. Behandlungsbedarf und kann so auch die besten Tarife für sich aussuchen.

 

Allgemeine und besondere Wartezeit

 

Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten.

Die allgemeine Wartezeit für Zahnbehandlungen und Zahnreinigungen beträgt im Regelfall drei Monate, sofern die Tarife Zahnbehandlungen als separate Leistung beinhalten.

Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen werden nach acht Monaten besonderer Wartezeit von der Zahnzusatzversicherung erstattet.

Welcher Wartezeit die jeweilige Tarifleistung aber unterliegt, ist von den Versicherern individuell im Regelwerk der Tarifbedingungen festgeschrieben. Der genaue Blick in die Bedingungen ist da unausweichlich. Es lohnt sich ebenso einen Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen, der die verschiedenen Tarife gut kennt und Ihnen mehrere Optionen vorschlagen kann.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Wer zu spät an die Zahnvorsorge gedacht hat, für den existieren seit neustem Tarife auf dem Markt, die gänzlich auf die Einhaltung von Wartezeiten verzichten. Zu nennen sind hierbei R+V Premium und R+V Comfort sowie ERGO Direkt ZAB+ZBB und ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE. Direkt nach Vertragsabschluss übernehmen die Versicherer hier anfallende Kosten.

Diese Ausgaben werden allerdings durch eine Summenbegrenzung beeinflusst. Auch hier gilt: gute Vorabinformation macht sich bezahlt!

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