Kündigung der Krankenversicherung

Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung war bisher nur möglich, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenversicherung nachgewiesen wurde. Dies galt bisher nicht bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Neu ist seit 1.4.2007 dass nun auch hier eine Nachweispflicht besteht.

Es soll damit sichergestellt werden, dass die Kündigung einer Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung nur wirksam wird, wenn eine nahtlose Fortsetzung des Krankenversicherungsschutzes bei einer anderen Krankenkasse, bei einer privaten Krankenversicherung oder eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, etwa durch Anspruch auf freie Heilfürsorge, gewährleistet ist.

Somit gibt es seit 1.4.2007 eine Nachweispflicht für die private Krankenversicherung bei Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse. Der Nachweis ist nicht an eine bestimmte Form (z.B. einen Vordruck) gebunden. Somit genügt in der Regel eine Kopie des Versicherungsscheins den Anforderungen. Sollte ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, setzt sich automatisch die freiwillige Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung fort.

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