Krankenversicherung Wechsel und Möglichkeiten für Angestellte

Sicherlich sind Arbeitnehmer in erster Linie meist in gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Grundsätzlich dürfte ihnen der Schutz der privaten Krankenkassen verwehrt bleiben, jedoch unter gewissen Konditionen haben auch Angestellte durchaus auch die Möglichkeit, in die private Krankenkasse zu wechseln, z.B. durch ein Mindesteinkommen. Pflichtversicherte mit einem monatlichen Einkommen unter 4125,00 € haben keine Wahl. Allerdings ab einem Einkommen von 49 500,00 € p.a haben sie die Wahl zwischen der freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln. Bei dieser Wahl gilt es abzuwägen ob man einen Krankenversicherungswechsel durchführt.

Sicherlich bietet die gesetzliche Krankenkasse nicht den Leistungsumfang wie eine private Krankenversicherung – allerdings für Familien mit Kindern wäre sie die bessere Lösung, da Kinder dort familienversichert wären.

Zur privaten Krankenversicherung ist anzumerken, dass Arbeitnehmer zwar ab einem Einkommen von 49 500,00 € wechseln können. Allerdings sollte man sich eine solide private Krankenkasse aussuchen, da nur bei einer solchen eine langfristige, preisstabile Versicherung gewährleistet ist. Dabei ist zu beachten, dass man sich vor diesem Wechsel erst von der allgemeinen Versicherungspflicht entbinden lassen muss. Die privaten Krankenkassen berechnen ihre Beitragssätze durch Kriterien wie Alter, Geschlecht und dem gewählten Versicherungstarif. Es lohnt sich vor allen Dingen in jung in eine private Krankenversicherung zu wechseln, da dann ein großes Leistungspaket für einen relativ geringen Betrag zu erhalten ist.

Ebenfalls sollte man dabei bedenken, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse erst möglich ist, wenn das Bruttomonatsgehalt ein Jahr lang die Höchstgrenze von 4 125,00 € nicht überschritten wird.