Krankenkassenbeiträge 2016 – diese Änderungen gibt es!

Krankenkassenbeiträge – Diese Änderungen gibt es 2016

Alljährlich zum Jahreswechsel erhöhen sich die Belastungen der arbeitenden Bevölkerung und viele Beiträge werden erhöht. In diesem Jahr gibt es umfangreiche Bürden durch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, welche nicht nur Normal-, sondern auch Besserverdiener treffen. Der Artikel soll aufzeigen, für wen sich jetzt ein Krankenkassenwechsel und / oder eine private Absicherung lohnt.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozialversicherung

Krankenkassenbeiträge steigen 2016Zur gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland zählen neben der Kranken- und Pflegeversicherung die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Beiträge dafür sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen und regelmäßig angepasst. In diesem Jahr sind gegenüber dem Vorjahr zwar die gesetzlichen Beitragssätze gleich geblieben, aber dafür wurde die Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für Westdeutschland von 6.050 EUR / Monat auf 6.200 EUR / Monat erhöht und in Ostdeutschland von 5.200 EUR / Monat auf 5.400 EUR / Monat. Bis zu diesem Einkommen sind prozentual Beiträge abzuführen. Einkommensanteile darüber bleiben beitragsfrei und wirken sich nicht mindernd auf das Nettoeinkommen aus.

Änderungen bei den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Der allgemeine Beitragssatz ist seit 2015 auf 14,6 % gedeckelt. Da diese Beträge nicht ausreichen, um die Kosten abzudecken, erhebt fast jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Dieser ist bei der gesetzlichen Krankenkasse in 2016 – z. T. nicht unerheblich – gestiegen. Im Durchschnitt sind allein vom Arbeitnehmer 1,1 % zu begleichen. Möchte man diese Erhöhung nicht einfach hinnehmen, lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse, denn es gibt noch Kassen, welche einen Zusatzbeitrag von erheblich weniger als 1,1 % verlangen. Bei einem Wechsel sollte man auch die angebotenen Leistungen des Anbieters berücksichtigen, denn diese können in vielen Bereichen variieren.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Kranken- und Pflegeversicherung wurde für 2016 zudem die Bemessungsgrenze angehoben. In diesem Jahr sind bis zu einem Einkommen von 4.237,50 EUR / Monat prozentuale Beiträge abzuführen. Für Besserverdienende zeigt sich dies in diesem Jahr in erheblich höheren Abzügen. Das bedeutet im Gegenzug, dass sich bei privat Versicherten der monatliche Anteil des Arbeitgebers für die Krankenkasse erhöht. Wurden in 2015 aufgrund des hohen Gehalts an den Arbeitnehmer monatlich max. 301,13 EUR als Zuschuss zur Krankenversicherung ausbezahlt und liegt es auch jetzt noch über der aktuellen Bemessungsgrenze, sind monatlich bis zu 309,34 EUR auszuzahlen. Ebenso verhält es sich bei den Zuschüssen zur privaten Pflegeversicherung, die von max. 48,47 EUR / Monat auf 49,79 EUR / Monat gestiegen ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beiträge in Sachsen aufgrund des Buß- und Bettages etwas abweichen.

Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen lohnt es sich, jetzt aufgrund der in diesem Jahr erhöht zu zahlenden Beiträge auf jeden Fall die Alternative private Krankenversicherung zu prüfen. Noch bis Ende Januar haben Sie bei Erhöhung des Zusatzbeitrages Ihrer Kasse ein Sonderkündigungsrecht.

Zusammenfassung

Für alle, denen die neuen Krankenkassenbeiträge zu hoch sind, besteht die Möglichkeit des Wechsels der Versicherung. Aufgrund der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge (d. h. des Zusatzbeitrages) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, sodass ein Kassenwechsel noch bis Ende Januar möglich ist. Vor allem für Besserverdienende, welche in 2016 aufgrund der Gesetzesänderungen erheblich mehr belastet werden, lohnt es sich jetzt, einen Wechsel in eine private Versicherung zu prüfen.

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