Krankenkasse wechseln

Etwa jede dritte Krankenkasse hat zu Beginn des neuen Jahres die Beiträge erhöht. Manch Versicherte überlegen nun, um Geld zu sparen, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. So ein Wechsel der Krankenversicherung ist zunächst nicht kompliziert, doch sollten Kunden mehrere Punkte dabei beachten.

Wichtig ist zuerst einmal zu klären, wann die Krankenkasse gewechselt werden darf. Grundsätzlich kann gekündigt werden, wenn 18 Monate eine Mitgliedschaft besteht. Bei einer aktuellen Beitragserhöhung, besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn sich der Versicherungsnehmer für einen Wahltarif entschieden hat. Hier besteht eine Vertragslaufzeit von drei Jahren, auch bei Beitragserhöhungen.

Die ordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach einer Beitragserhöhung erfolgen und wird am Ende des übernächsten Kalendermonats gültig. Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich und persönlich am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Hierbei gilt das Datum des Posteingangs bei der Krankenkasse und nicht der Poststempel. Innerhalb von zwei Wochen muss die Kündigung bestätigt werden.

Mit der Kündigungsbestätigung erfolgt der Antrag bei der neuen Krankenkasse. Nach der dortigen Anmeldung wird eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt, die noch innerhalb der Kündigungsfrist bei der alten Krankenkasse vorgelegt werden muss. Dann erst ist die Kündigung komplett vollzogen. Wichtig ist jetzt auch den Wechsel beim Arbeitgeber oder Rententräger zu melden.

Zwar steht der Gesundheitsfonds im Jahr 2009 mit einem einheitlichen Beitragssatz aller Krankenkassen an, doch die Kassenlandschaft wird sich bis dahin vermutlich noch stark verändern. Zudem sind viele Details noch unklar und unter Umständen wird der Gesundheitsfonds sogar verschoben. Bis Anfang 2009 kann auf jeden Fall noch durch einen Wechsel der Krankenkasse gespart werden.