Krankenkasse vs. Akupunktur

Für Patienten der gesetzlichen Krankenkasse steht die Akupunkturbehandlung vor dem Aus. Ende März 2006 wird in dem gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen und Ärzten (G-BA) vermutlich erneut die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog abgelehnt.

Damit zeichnet sich für die gesetzlich Krankenversicherten eine erhebliche Rückstufung im Bereich der alternativen Heilmethoden ab.
Akupunktur als Kassenleistung bliebe den Patienten die eine private Krankenversicherung haben vorbehalten.
Gesetzlich Krankenversicherte müssten zukünftig auch diese Behandlungsform selbst bezahlen.

Und dass obwohl, oder gerade weil Akupunktur bei deutschen Patienten immer beliebter wird , insbesondere dann, wenn die klassische Schuldmedizin keine ausreichende Linderung verschaffen konnte oder nur die lang anhaltende Medikamenteneinnahme anbieten kann.
Bei der privaten Krankenkasse konnte die Leistung schon bisher in den Vollversicherungstarifen eingeschlossen werden, zukünftig werden auch noch mehr Zusatzversicherungen als bisher diese Leistung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung aufgreifen müssen, sollte der G-BA sich dagegen entscheiden die Akupunktur zur Kassenleistung zu erklären.

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