Krankengeld und die entstehenden Finanzlücken – Teil 2

Welche Finanzlücke müssen Sie zum Krankengeld schließen

Auf unseren Webseiten www.acio.de finden Sie unseren Bedarfsrechner, mit dem Sie ganz unkompliziert unter Angabe Ihres Netto-Monatslohns Ihre Versorgungslücke angezeigt bekommen.

Tagegeldlücken berechnen sich wie folgt:Krankengeld Lücken errechnen

Herr F. ist unverheiratet, 32 Jahre alt und hat keine Kinder.
Sein monatliches Gehalt liegt bei 2.500 Netto.
Er hat keine Zusatzvereinbarungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, bzw. 13 Monatsgehalt.

Zur Information: Laufend wiederkehrende Zahlungen zum Gehalt wie ein 13 Monatsgehalt etc. können Sie mit angeben.

Von der Krankenkasse werden zur Berechnung des Krankengeldes zwei Zahlen herangezogen und der niedrigere von Beiden dient als Berechnungsgrundlage für das auszuzahlende Krankengeld:

Folgende Berechnungsgrundlagen gibt es:
1. Die Beitragsbemessungsgeld – Liegt 2015 bei 2.887,50 EUR je Monat (Tagessatz von 96,25 EUR).
2. Das Nettogehalt dient mit 90% als Berechnungsgrundlage.

Wie lange können Sie Krankengeld beziehen?

Manche Arbeitgeber zahlen zum Krankengeld eine zusätzliche Pauschale um die Versorgungslücke zu minimieren. Sie sollten diese Frage mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Krankengeld steht Ihnen generell 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren) zu, sofern es sich immer um die gleiche diagnostizierte Erkrankung handelt. Sind Sie nicht am Stück 78 Wochen lang krank, werden die Krankzeiten auf diese Summe addiert. Entscheidend ist jedoch dabei, dass die Arbeitsunfähigkeit auf dem selben diagnostizierenden Leiden beruht und nicht ganz ausgeheilt war.

Sind drei Jahre vergangen und Sie erleiden einen Rückfall, der auf besagte Vorerkrankung zurückzuführen ist, beginnt der Zeitraum von 78 Wochen erneut.

Was ist zu beachten wenn der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen endet

Sind Sie nach 78 Wochen Krankschreibung noch immer nicht arbeitsfähig und leiden weiterhin an ein und der selben Krankheit, deutet dies auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit hin. In diesem Fall, besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Erfahrungsgemäß erhalten Sie drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme, die Ihre Erwerbsfähigkeit binnen drei bis sechs Monaten wieder herstellen soll. Wird die Genesung durch die Diagnose des Arztes ausgeschlossen, wird der Antrag auf einen Erwerbsminderungsrenten-Antrag umgewandelt.

Tipp: Während des Antrages auf Erwerbsminderungsrente haben Sie Anspruch auf ALG I (Sofern die Bedingungen erfüllt sind). Daher sollten Sie sich drei Monate vor Ablauf der 78 Wochen bei Ihrer Agentur für Arbeit melden.

Verfügen Sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten Sie dort ebenfalls frühzeitig einen Leistungsantrag stellen, da die Entscheidung genau geprüft wird. Parallel können Sie Krankengeld und BU-Rente erhalten.

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