Kostenerhöhung bei Zahnbehandlungen

Neuste Meldungen aus dem Gesundheitsministerium belegen eine Überarbeitung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Demnach wird eine Erhöhung der Ordnung um etwa 6 Prozent erwartet. Die Novellierung ist nötig geworden, da die Berechnungstabellen seit über 23 Jahren nicht mehr aktualisiert worden waren und somit nicht mehr der technischen Entwicklung im Bereich der Zahnbehandlungen entsprechen.

Kostensteigerung auch für gesetzliche Krankenkassen

Zwar richtet sich die GOZ vorrangig an private Krankenversicherungen und die Beihilfe für Beamte, jedoch ist auch der gesetzliche versicherte Bürger betroffen. Leistungen die über die Regelleistungen gehen, werden auch über die entsprechende Ordnung abgerechnet.
Insgesamt sollen zur Einführung der neuen Gebührenordnung 2012 den Zahnärzten bis zu 500 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.
Die Erhöhung der Gebührenordnung für Zahnärzte um 6 Prozent ist aber rein dem technischen Fortschritt geschuldet, eine Erhöhung der Honorare steht jedoch nicht zur Debatte. Wie sich die 6 Prozent verteilen ist weiterhin noch unklar. Es wird erwartet, dass es sich um einzelne Punkte der GOZ handelt und nicht etwa um eine allgemeine Erhöhung der gesamten Ordnung.

Noch einige Unklarheiten bei privaten Zahnzusatzversicherungen

Sprecher der privaten Versicherer äußerten sich, dass es noch Nachholbedarf bei den Veränderungen gibt. Die Erhöhung um 6 Prozent ist laut Aussagen zu viel und die unflexible Gestaltung der Gebühren soll zu Gunsten eigener Verträge zwischen Zahnärzten und Versicherer weichen bzw. aufgelockert werden. Entsprechende Verhandlungen stehen noch aus.