IGeL Leistungen durch Zusatzversicherungen abdecken

Sind IGeL Leistungen wirklich notwendig oder bloße Geldschneiderei?

Eigentlich ist der Gang zum Arzt für Patienten kostenfrei. Dennoch sind viele Gesundheitsleistungen, die der Arzt anbietet, nicht mehr kostenlos und von der Krankenkasse abgedeckt. Der Patient muss daher immer häufiger tief in die Tasche greifen und die Rechnung direkt und in bar bei der Arzthelferin begleichen. Vorausgedacht haben in diesem Fall diejenigen, die zuvor eine Zusatzversicherung abschlossen, welche die individuellen Gesundheitsleistungen bezuschusst oder ganz übernimmt.

IGeL Leistungen werden auch Selbstzahlerleistungen genannt

Der Begriff „Selbstzahlerleistung“ lässt, laut der Webseite IGeL-Monitor, keine eindeutige Definition zu, da jede Krankenkasse für sich entscheidet, welche Leistungen sie in ihrem Basiskatalog an Gesundheitsleistungen aufnimmt und welche nicht.

Grob kann man sagen, dass IGeL Leistungen Behandlungen sind, die laut Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören wie Atteste und Reiseimpfungen.
Diese sogenannte aus gesetzlichen Gesichtspunkten nicht „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche und somit das Maß des notwendigen nicht überschreitende Behandlung“, ist zum Beispiel eine Entfernung eines gutartigen Muttermals. Der weitaus größere Teil der Leistungen beinhaltet dagegen medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, wie Früherkennung und die Therapie von Krankheiten.

Die Definition „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist jedoch nicht gleich zu setzen mit optimaler Behandlung. In dem immer wiederkehrenden Streit dreht es sich darum, welche der vom Arzt angebotenen Leistungen sinnvoll, welche schädlich oder gar absolut überflüssig sind.

IGeL Leistungen
Dem Vorwurf, es ginge beim IGeLn nur ums Geld, möchten die Ärzte so nicht stehen lassen. Ziel ist es, sinnvolle Leistungen anzubieten, um die Wünsche der Patienten zu erfüllen und der Praxis ein positives Profil zu geben.

Laut einer Forsa-Studie, welche die Techniker Krankenkasse in Auftrag gab, sind 57 Prozent der NRW-Bürger schon einmal von Ihrem Arzt zu einer IGeL-Behandlung informiert worden. In Baden-Württemberg waren es 58 Prozent, wobei nur zwei Drittel von diesem Vorschlag Gebrauch gemacht haben.

Wenn man sich die Studie genauer anschaut stellt man fest, dass Menschen mit einem höheren Einkommen prozentual mehr individuelle Gesundheitsleistungen annahmen als schwächer Situierte. Beispielsweise haben 46 Prozent der Menschen mit einem Einkommen von 1.500 EUR einer Behandlung zugestimmt, im Gegensatz dazu waren 64 Prozent der Patienten mit einem Einkommen über 4.000 EUR einverstanden. Unter Umständen ist die vorherrschende Skepsis damit begründet, dass nicht jeder Gesellschaftsschicht der gleiche Zugang zu den IGeL Leistungen gewährleistet werden kann.

Drei Schritte, die beherzigt werden sollten:

1. Genaue Information
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bezuschussungen und Inhalte der angebotenen IGeL-Leistungen.

2. Zusatzangebote erörtern
Holen Sie sich Angebote von Zusatzversicherungen ein, um für Sie relevante Behandlungsmethoden abdecken zu können. Wichtig: Schon vor der Diagnose des Arztes sollte eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, da die gewünschte Versicherungsgesellschaft der Vertragsschließung sonst nicht mehr zustimmen muss.

3. Prüfen des IGeL-Angebots
Prüfen Sie die von Ihrem Arzt angebotene Gesundheitsleistung erneut mit Ihrer Krankenkasse, der Zuhilfenahme des Internets oder der Meinung eines zweiten Arztes, um zu erörtern ob die Leistung notwendig ist und Sie Ihrem Wunsch nach einer optimalen Behandlung entgegen kommt.

Um eine gute unabhängige Beurteilung zu erhalten nutzen Sie die Webseite www.igel-monitor.de.