Heilpraktiker Zusatzversicherung

Endlich – Heilpraktikertarife ohne Hürden

Heilpraktikertarife ermöglichen Abschluss ohne Gesundheitsprüfung

Die folgende Lösung ermöglicht es Menschen trotz chronischer Beschwerden oder einer zurückliegenden Diagnose Heilpraktikerbehandlungen in Anspruch zu nehmen und diese auch über zwei Heilpraktikertarife erstattet zu bekommen.

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Heilpraktikerbehandlung und die gesetzlichen Krankenkassen

Heilpraktikertarife ohne GesundheitsfragenAlternative Heilmethoden sind in der Bevölkerung immer beliebter, was sich auch auf die Heilpraktikerzusatzversicherungen auswirkt. Ein auffälliges Indiz ist die steigende Zahl von Heilpraktikern. Laut Statistischem Bundesamt sind es zurzeit etwa 43 Tausend bundesweit. Wer als Heilpraktiker tätig ist hat eine Prüfung abgelegt in der auch schulmedizinische Kenntnisse, beispielsweise zur Anatomie oder Infektionskunde, abgefragt wurden.
Die Gesetzlichen Krankenkassen können sich trotz Kostenbewusstsein dieser Entwicklung nicht länger verschließen und übernehmen in bestimmten, aber viel zu wenigen Fällen anteilig die Kosten von Heilpraktikerbehandlungen.

An immer mehr Universitäten in Deutschland werden alternativmedizinische Behandlungen in die Ausbildungs- und Forschungsprogramme übernommen. Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Arzt für Homöopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren tragen, haben eine circa drei Monate dauernde Weiterbildung der Ärztekammer abgeschlossen.

Dennoch tun sich die Gesetzlichen Krankenversicherungen in den überwiegenden Fällen schwer mit der Erstattung von Kosten bei alternativer Behandlung. Junge Krankenkassen wie die 1993 gegründete BKK VBU sind da weitsichtiger.

Darum ist die Heilpraktikerbehandlung so beliebt

Chronisch Kranke, deren Leiden nicht verbessert werden kann oder die über Nebenwirkungen ihrer Medikamente klagen, setzen auf eine alternativmedizinische Behandlung. Aufgrund der Masse an Behandlungen und der Nachfrage von Patienten ist auch deshalb beispielsweise die Osteopathie seit 2012 eine von den Gesetzlichen Krankenkassen zu gewissen Teilen anerkannte Behandlungsmethode.

In der heutigen Zeit nutzen bereits etwa 60 Prozent der Deutschen Naturheilverfahren. Osteopathie, Homöopathie, anthroposophische Medizin oder andere Behandlungsformen der Alternativen Medizin ergänzen damit die Schulmedizin. In einigen Fällen basieren die alternativen Methoden sogar auf einer schulmedizinischen Diagnostik, weshalb manche Mediziner für den synonymen Namen „Komplementärmedizin“ (französisch complémentaire: „ergänzend“) plädieren.

Einen positiven Zulauf erhält die alternative Behandlungsmedizin nicht zuletzt dadurch, dass erwähnenswerte Nebenwirkungen und Kontraindikationen ausbleiben.

Diese alternativen Behandlungsmethoden stehen im Fokus

Der Begriff Alternativmedizin umfasst alle Arten der Medizin, die sich außerhalb der konventionellen, also der Schulmedizin bewegen. Die Behandlungsmethoden der alternativen Medizin sind unterschiedliche Naturheilverfahren, die die Heilung des Menschen oder Tieres in holistischer Hinsicht, also ganzheitlich, betrachtet. Diese Heilmethoden sind vielfältig und werden bereits seit Jahrhunderten praktiziert.

Unter Naturheilverfahren versteht man alle Maßnahmen, die ohne künstliche oder pharmazeutische Hilfsmittel die Selbstheilungskräfte des Körpers mobilisieren. Hierzu zählen beispielsweise die Chinesische Akupunktur und die Indische Heilkunst mit Ayurveda. Außerdem gehören auch Entspannungsverfahren wie Meditation, Yoga oder die Pflanzenheilkunde zu den bevorzugten Behandlungsarten. Menschen, die auf eine sanfte Therapie setzen, favorisieren die Homöopathie.

Das Grundprinzip in der Homöopathie, das auch für den Namen verantwortlich ist, besteht darin, Ähnliches mit Ähnlichem zu behandeln (griechisch homoios: „ähnlich“; griechisch pathos: „Leiden“). Vereinfacht beschrieben: Bereitet man einen Salat vor, bringt die verwendete Zwiebel die Augen zum Tränen und die Nase zum Laufen. In der Homöopathie wird der Zwiebel dieser Wirkstoff entnommen und für die Behandlung von Heuschnupfen genutzt.

Bei der Osteopathie agiert der Heilpraktiker mit seinen bloßen Händen. Es wird davon ausgegangen, dass nur ein bewegungsuneingeschränkter Körper beschwerdefrei funktionieren kann. Daher spürt der oder die behandelnde Heilpraktiker/in die Blockaden auf, um sie anschließend zu behandeln.

In der anthroposophischen Medizin wird der Mensch als Einheit aus Körper, Geist und Seele gesehen. Zudem spielt auch die individuelle Umwelt des Patienten eine wichtige Rolle. Folgerichtig muss für eine Heilung das Gleichgewicht zwischen diesen Elementen wieder hergestellt werden.

So unterscheiden sich Ärzte mit Zusatzqualifikation von Heilpraktikern

Heilpraktiklerversicherung ohne GesundheitsprüfungDie alternativen Heilmethoden unterscheiden sich grundlegend in der Lehre und dem Gesamtverständnis von der etablierten Schulmedizin. Schulmediziner beziehen sich auf wissenschaftlich belegbare Richtlinien und arbeiten symptomorientiert, wie die Webseite Medizin-Netz beschreibt. Die Heilmittel reichen von pharmazeutisch hergestellten Mitteln über Operationen bis zu Bestrahlungen. Auch wenn sie bei akuten Erkrankungen optimale Ergebnisse erzielen kann, lindert die Schulmedizin bei chronischen Leiden manchmal nur die Symptome, führt jedoch keine Heilung herbei.

Für den Arzt ist die Beschäftigung mit der alternativen Behandlung eine zusätzliche Option nach dem Studium. Nach einer Weiterbildung erhält er eine Zusatzbezeichnung, die sein Fachgebiet ausweist, beispielsweise als Arzt für Naturheilverfahren oder Akupunktur.

Wichtig:  Das bedeutet, dass der Arzt mit Zusatzqualifikation keine anderen als die ausgewiesenen Fachbereiche anbieten kann. Somit fehlt der ganzheitliche Ansatz in Bezug auf die anderen alternativmedizinischen Behandlungsmethoden.

Ein Heilpraktiker dagegen hat im Idealfall eine umfassende Ausbildung, die die verschiedenen Gebiete wie Naturheilverfahren, Osteopathie, Homöopathie und anthroposophische Medizin, aber auch Lehren aus der Schulmedizin einschließen. Die schulmedizinischen Kenntnisse müssen natürlich in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Mit diesen Kosten für Heilpraktikerbehandlungen muss man rechnen

Neben der fachlichen Eignung bei der Wahl des Therapeuten spielt für den Patienten die Kostenfrage eine ebenso wichtige Rolle. Wichtig zu erwähnen ist, dass der Kassenarzt nur seine schulmedizinische Behandlung über die Gesetzliche Krankenkasse abrechnen darf. Die Kosten für die alternativmedizinische Behandlung dagegen werden nur teilweise erstattet.

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstatten in den meisten Fällen die Kosten ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag, also ebenfalls nicht komplett. Dennoch erweitern sie den finanziellen Spielraum erheblich. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen gibt Auskunft darüber, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden.

Die Rechnungslegung nach einem Besuch beim Heilpraktiker erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Ein Problem ist, dass diese Gebührenordnung nur in sehr großen Abständen angepasst wird, so dass die tatsächlichen Kosten mit den Jahren steigen und den Heilpraktiker zwingen, deshalb die Kosten höher anzusetzen. Außerdem ist die Gebührenordnung rechtlich nicht bindend, so dass die Vergütung individuell vereinbart werden kann. Erfahrungsgemäß fallen etwa durchschnittlich 67 EUR pro Sitzung bei einem Heilpraktiker an.

Wer im Besitz einer privaten Krankenzusatzversicherung ist, sollte prüfen, ob diese sich bei der Kostenübernahme an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert und Leistungen übernimmt. Häufig erfolgt die Erstattung in Form eines Prozentsatzes oder als Höchstbetrag.

Neben der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) existiert ein weiterer Abrechnungs-Katalog, das Hufeland-Verzeichnis. Dieses Verzeichnis enthält die Abrechnungsziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und ist damit die Abrechnungsgrundlage für Ärzte, wenn sie naturheilkundliche Behandlungen abrechnen möchten.

Heilpraktikerzusatzversicherungen wie beispielsweise die der Halleschen übernehmen Heilpraktikerbehandlungen bis zu einem Betrag von 420 EUR im Jahr.

Gesetzliche Krankenkassen wie die BKK VBU orientieren sich an den Wünschen und dem Trend der Patienten und bieten entsprechende Versicherungsleistungen an. Ärztliche homöopathische Leistungen und die für Anthroposophische Medizin werden vom Arzt ohne Zuzahlung über die Chip-Karte abgerechnet und die Osteopathie mit 360 EUR im Jahr bezuschusst.

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Alle Möglichkeiten der alternativmedizinischen Behandlung ausschöpfen

Die Entwicklungen in der Schulmedizin und in der alternativmedizinischen Behandlung sind ständig im Fluss. Wer weiß schon, welche der Therapien er jenseits der klassischen Behandlungen einmal nutzen wird?

Es gibt drei wesentliche Punkte, die bei der Wahl der besten Versicherung eine Rolle spielen:

1. Welche Leistungen werden als Heilpraktikerbehandlung anerkannt?
2. Bis zu welcher Höhe erfolgt die Erstattung?
3. Handelt es sich um eine Versicherung ohne oder mit Gesundheitsprüfung?

Nicht unwesentlich beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist die sogenannte Gesundheitsprüfung. Dabei kalkuliert der Versicherer mit Bezug auf den Gesundheitszustand des Antragsstellers das Erstattungsrisiko für die Versicherungsgemeinschaft. Im Ergebnis der Gesundheitsprüfung wird darüber entschieden, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. In einzelnen Fällen kann über den Ausschluss bestimmter Leistungen verhandelt werden. Aus diesem Grund stellt die Gesundheitsprüfung für viele Menschen mit chronischen Erkrankungen oder für jene, die bereits eine Diagnose erhielten, eine unüberwindbare Hürde dar.

Den einzigen Ausweg bietet der Eintritt in eine Gesetzliche Krankenkasse, die die üblichen Leistungen einer Krankenversicherung inklusive alternativer Behandlungen übernimmt. So bekommen Patienten, die eine Heilpraktikerbehandlung vorziehen, zumindest ein wenig finanzielle Unterstützung.

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