Hausratversicherung sichert umfassend ab

Viele Haushalte haben eine Hausratversicherung mit einer pauschalen Schadensdeckung abgeschlossen, was in vielen Fällen vollkommen ausreichend sein dürfte. Wenn in ihrem Haushalt jedoch größere Wertgegenstände vorhanden sind, sollten sie überprüfen, ob diese durch die bestehende Hausratversicherung ausreichend abgesichert sind. Wenn besonders wertvolle oder schwer zu ersetzende Gegenstände zu versichern sind, reicht eine Hausratversicherung mit Pauschalbetrag womöglich nicht aus. Genügt die Deckungssumme wirklich zur Wiederherstellung ihres Hausrates aus?

Die klassischen Wertgegenstände in der eigenen Wohnung sind Kunstgegenstände und Designermöbel. Aber auch der Verlust von wichtigen Datenspeichern oder Arbeitsgeräten kann zum Problem werden. Daher sollten sie bedenken, ob der Standardschutz für ihre Einrichtungsgegenstände ausreichend ist. Wenn es sich um Gegenstände handelt, die sich nur innerhalb ihrer Wohnung befinden, sollten sie darauf achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert ihrer Wohnungseinrichtung entspricht.

Hausratversicherung plus Zusatzversicherung

Schließen sie für besonders wertvolle Gegenstände gegebenenfalls eine Zusatzversicherung ab. Denn diese sind innerhalb ihrer vier Wände zwar gegen Brand- und Wasserschaden, Einbruchsdiebstahl usw. versichert, aber nicht für Schäden, die außerhalb der Wohnung auftreten können. Daher lohnt sich etwa für Musikinstrumente eine solche Zusatzversicherung. Diese ist vor allem deshalb empfehlenswert, weil sie für Schäden aller Art aufkommt, die nicht explizit ausgeschlossen sind, also auch gegen „liegen lassen“. Eine solche Zusatzpolice zur Hausratversicherung können sie schon für wenige Euro im Jahr abschließen. Eine Investition, die sich lohnen kann.

Die Mitwirkungspflicht

Finden sich in ihrem Haushalt Gegenstände, die besonders wertvoll sind, müssen sie darüber hinaus eigene Maßnahmen ergreifen, um diese in ausreichendem Maße zu sichern. Hierzu zählen z.B. die Anschaffung eine Alarmanlage oder eines Panzerschranks, damit es möglichen Einbrechern nicht zu einfach gemacht wird. Ansonsten kann die Hausratversicherung die Schadenregulierung ganz oder teilweise verweigern. Ein Bargeldbetrag, der über den üblichen Umfang hinausgeht, muss in einem Tresor aufbewahrt werden, andernfalls ist er nicht versichert.

Im Schadensfall

Ist ein Schadensfall eingetreten, haben sie als Betroffener wiederum eine so genannte Mitwirkungspflicht um den Schaden zu minimieren. Dazu gehört es unter anderem, dass sie einen Schaden so schnell wie möglich bei der Hausratversicherung und im Fall eines Einbruchdiebstahls so schnell wie möglich der Polizei melden. Eine Liste der gestohlenen Gegenstände muss der Polizei und auch der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich vorgelegt werden. Wer dies versäumt riskiert wiederum, dass die Hausratversicherung die Zahlung verweigern könnte.

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