GOZ Gebührennovelle lässt Zahnarztkosten steigen

Ein Besuch beim Zahnarzt kann zu größeren Kosten führen, wenn Leistungen vorgenommen werden, die nicht zu den medizinisch notwendigen Anwendungen gehören. Hierzu zählt z.B. das Einsetzen einer Füllung aus Kunststoff oder Keramik. Die standardmäßige Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist Amalgam. Wer eine solche Füllung vermeiden möchte, muss also die Differenz zu den Kosten für die Standardleistung aus eigener Tasche zahlen – oder sie übernimmt eine Zahnzusatzversicherung. Nun handelt es sich bei einer Füllung um überschaubare Kosten. Anders sieht es bei einem nötigen Bedarf nach Zahnersatz aus. Alleine für das Ersetzen eines Zahnes durch hochwertigen Zahnersatz können Kosten von mehreren Tausend Euro anfallen.

Die Kosten die in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) geregelt sind, betreffen insbesondere die Kosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden, die so genannten privatärztlichen Leistungen beim Zahnarzt. Sie betreffen alle Bereiche: von prophylaktischen Leistungen über Plomben bis hin zum Zahnersatz. Die Erhöhung dieser GOZ-Leistungen hat nun zur Folge, dass einerseits die Kosten steigen werden, die man als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse aufzubringen hat. Daneben werden aber auch die Kosten, die von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden höher.

Auswirkungen auf die Zahnzusatzversicherung

Die Mehrkosten beim Zahnarzt betreffen vor allem die Kosten, die von der privaten Versicherungswirtschaft gezahlt werden müssen, nicht die gesetzlichen Krankenkassen. Durch die höheren Kosten werden nun vermutlich auch die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung steigen. Strittig ist nur, wie hoch diese Mehrkosten beim Zahnarzt ausfallen werden. Während die Bundesregierung eine Honorarsteigerung um 6 % beschlossen hat, gehen die Vertreter der privaten Versicherungswirtschaft davon aus, dass die Kosten um 14- 20 % steigen würden.

Wenn eine private Zahnzusatzversicherung durch höhere Zahnarztkosten eine Beitragserhöhung ankündigt, kann die Konsequenz aus Sicht der Versicherten sein, die Versicherung zu kündigen. Als Versicherter hat man ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung. Da die höhere Honorarordnung auf Dauer alle Tarife treffen wird, empfiehlt es sich, zunächst abzuwarten. Wer unbedingt wechseln möchte, sollte sich vorher über einen kostenlosen Versicherungsvergleich der Zahnzusatzversicherungen Gedanken machen.