GKV-Bonusheft: Überflüssige Bürokratie für Sparfüchse?

Bonusregelung und Festkostenzuschüsse durch das GKV-Bonusheft

Für gesetzlich Versicherte mag es sich anhören wie die Idee eines geizigen Buchhalters: Wer regelmäßig das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen vom Zahnarzt abzeichnen und die Zähne mindestens einmal jährlich überprüfen lässt, hat einen Anspruch auf einen höheren Festkostenzuschuss für Zahnersatz. Allein die Überlegung, ohne Beschwerden einmal jährlich zum Zahnarzt zu gehen, scheint nur mit unnötigem Zeitaufwand verbunden zu sein. Wissen muss man aber, dass nicht nur die gesetzliche Krankenversicherung ein aktuelles und durch den Zahnarzt kontinuierlich gepflegtes Bonusheft sehen will, wenn Sie einen höheren Zuschuss zu den Kosten für Ihre Zahnfüllung haben möchten. Auch bei der einen oder anderen Zahnzusatzversicherung hängt die Erstattungshöhe davon ab, ob Sie das Bonusheft vorgelegt und regelmäßig vom Zahnarzt haben ausfüllen lassen. Was also hat es mit dem Heft auf sich, und wie können Sie es durch regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt nutzen, um den Zuschuss zu den Festkosten zu erhöhen?

Das Bonusheft will regelmäßig geführt werden

Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist das GKV-Bonusheft seit vielen Jahren selbstverständlich. Wer das Heft regelmäßig führt und sich einmal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt nachweisen lässt, erhält einen höheren Festkostenzuschuss, wenn eine Zahnfüllung oder andere Formen von Zahnersatz erforderlich sind. Das Heft wurde von den gesetzlichen Kassen schon im Jahr 1989 eingeführt. Es sollte von jedem gesetzlich Versicherten und auch den Angehörigen in der Familienversicherung unbedingt geführt werden. Nur dadurch stellen Sie sicher, dass Sie für Zahnersatz einen höheren Zuschuss zu den Festkosten erhalten. Das GKV-Bonusheft ist schon deshalb so wichtig, weil es Ihnen bares Geld bringt.

GKV-Bonusheft ZahnzusatzversicherungDie zahnärztlichen Leistungen sind nämlich in der sogenannten Regelversorgung erfasst. Sie entspricht einer Grundversorgung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Alle Behandlungskosten für die Regelversorgung, die aus der Zahnbehandlung, dem Materialverbrauch, der zahntechnischen Herstellung sowie dem Material für den Zahnersatz und den Laborkosten bestehen, werden in einer Mischkalkulation berechnet. Hinzu kommen die Auslagen für die medizinisch notwendige Versorgungsleistung durch den Zahnarzt. Natürlich kommt eine gute Zahnzusatzversicherung für viele dieser Kosten auf. Wenn Sie aber Ihr Bonusheft regelmäßig führen, erhalten Sie neben dem Festkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent für jede Regelversorgung einen weiteren Zuschuss. Ist die Bonusstufe 20 erreicht, beträgt Ihr Festkostenzuschuss etwa 60 Prozent, ist die Bonusstufe 30 erreicht, bekommen Sie sogar einen Zuschuss von 65 Prozent. Um diesen hohen Festkostenzuschuss für eine Zahnfüllung oder für Zahnersatz zu erhalten, müssen Sie Ihr Heft zehn Jahre lang jährlich vom Zahnarzt abzeichnen lassen. Letztlich sollte jeder Patient über 18 Jahre mindestens einmal im Jahr zum Arzt gehen und den Besuch im Heft dokumentieren lassen. Für Kinder gelten ab dem 6. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr besondere Vorsorgeprogramme, die einen anderen Vorsorgerhythmus erfordern und die ebenfalls nachgewiesen werden sollten. Für Sie als gesetzlich Versicherten ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Kostenerstattungen für eine Zahnfüllung und andere Zahnersatzvarianten durch eine Zahnzusatzversicherung erhöhen können. Doch wie funktioniert eine solche Zahnzusatzversicherung im Zusammenhang mit dem GKV-Bonusheft?

Zahnersatz kann teuer werden – Das Bonusheft sichert Zuschüsse ab

Angenommen, Sie wählen für einen defekten Zahn eine Krone als Ersatz. Diese mag sich nach der Regelversorgung auf Kosten in Höhe von 300 EUR belaufen. Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie einen festen Zuschuss von etwa 150 EUR. Haben Sie in Ihrem GKV-Bonusheft die Bonusstufe 20 erreicht, erhöht sich der Zuschuss auf etwa 165 EUR, bei Bonusstufe 30 werden sogar etwa 170 EUR erstattet. Trotzdem bleibt ein Eigenanteil von etwa 130 EUR aus eigener Tasche zu zahlen. Für diese Differenz bietet sich eine Zahnzusatzversicherung an. Entscheiden Sie sich also für die Regelversorgung, greift mit den meisten Zahnzusatzversicherungen eine Erstattung von bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten.

Wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen wollen, können Sie bei einem gut geführten Bonusheft von Ihrer Zahnzusatzversicherung eine Erstattungsleistung von bis zu 90 Prozent bekommen. Ihr Zahnarzt hat dann also die Möglichkeit, Ihnen einen hochwertigen neuen Zahn anzupassen, der die volle Funktionsfähigkeit des Gebisses wieder herstellt und der dennoch ästhetisch ansprechend aussieht. Ihre eigene Kostenbeteiligung ist in diesem Fall aufgrund einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung sehr gering, der größte Teil wird von der GKV und der Zahnzusatzversicherung getragen. Wissen muss man eben nur, dass auch die privaten Zusatzversicherer häufig die Vorlage eines GKV-Bonushefts verlangen.

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung macht es Sinn, sich verschiedene Zahnzusatzversicherungs Tests anzuschauen und danach einen Zahnzusatzversicherungs Vergleich zurate zu ziehen. Dieser zeigt Ihnen dann im Optimalfall den Tarif, der für Sie der beste in puncto Leistung und Preis ist. Am besten eignet sich als Versicherungsvergleich die Seite www. acio.de, da diese neben sehr umfangreichen Informationen zu Zahnzusatzversicherungen auch eine Möglichkeit bietet, aus 140 verschiedenen Tarifen den für Sie optimalsten zu ermitteln.