Gebäudeversicherung und VVG

Der größte finanzielle Kraftakt im Leben muss sorgfältig abgesichert sein. Denn Sturm, Feuer, Blitz, Hagel oder auch auslaufendes Leitungswasser können am Haus enorme Schäden hinterlassen. Eine Wohngebäudeversicherung ist ein elementarer Schutz für die eigenen vier Wände. Durch Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat sich bei fahrlässig verursachten Bränden in Gebäuden die Situation für Versicherte verbessert.

Auch im Bereich der Gebäudeversicherung hat das geänderte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Auswirkungen auf die Absicherung. Bisher wurde Vorsatz von den Gesellschaften gleichgestellt mit grober Fahrlässigkeit. Es wurde also ein Brandstifter, der an seinem eigenen Haus mit Absicht ein Feuer legt, genauso behandelt wie ein Hausbesitzer, der eine brennende Kerze aus den Augen lässt und es so zum Brand kommt.

Diese Vorgehensweise wurde nun abgeschafft und derlei Fälle werden in Zukunft bei der Gebäudeversicherung unterschiedlich betrachtet. Bei einem vorliegendem Fall von Vorsatz wird nach wie vor der Schaden nicht bezahlt. Bei einer groben Fahrlässigkeit muss nun jedoch ein Teil des Schadens beglichen werden. Vermutet wird zukünftig eine Übernahme von etwa der Hälfte der Schadensumme durch die Wohngebäudeversicherung.

Eine ausreichende Wohngebäudeversicherung ist Pflicht, denn ohne die richtige Absicherung kann es sonst für viele Hausbesitzer zum finanziellen Ruin kommen. Informieren Sie sich ausführlich zum Thema auf unseren Seiten und führen Sie einen kostenlosen Versicherungsvergleich online durch.

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