Familienpflegegesetz – Welche Änderungen gibt es

Mehr Rechtsanspruch für Pflegende im neuen Familienpflegegesetz

Das Familienpflegegesetz gibt seit 2015 Rechtsanspruch auf Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen.

In immer mehr Familien leben ältere Personen, deren Pflegebedürftigkeit mit den Jahren immer größeren Umfang einnimmt. Den überwiegenden Teil der Pflegeaufgaben übernehmen nahe Angehörige. Die zeitintensive häusliche Pflege einer Person bringt neben der extremen Zusatzbelastung sehr häufig organisatorische Probleme mit sich, wenn der Pflegende in Vollzeit erwerbstätig ist. Die Familienministerin Manuela Schwesig hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, pflegende Angehörige zu unterstützen. Im Januar 2015 traten auf ihre Initiative dazu umfangreiche Neuregelungen in Kraft, welche erstmals die Pflegeleistung der Angehörigen honorieren.

Familienpflegegesetz Pflegebedürftige PersonDurch das Familienpflegegesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, eine berufliche Auszeit für die Versorgung von Angehörigen zu nehmen. Diese kann unabhängig von der finanziellen Hilfe einer Pflegezusatzversicherung genutzt werden. Lediglich der finanzielle Rahmen der Unterstützung während der Pflegezeit ist ohne eine private Pflegezusatzversicherung begrenzt. Mit einer Pflegezusatzversicherung können die Mindereinnahmen aus Arbeitsentgelt ausgeglichen und somit der tägliche Lebensunterhalt finanziert werden.

Im Folgenden werden die Neuregelungen, welche vor allem die Freistellung von der Arbeit und den Kündigungsschutz während dieser Zeit betreffen, kurz erläutert.

Was ist das Familienpflegegesetz?

Das Familienpflegegesetz ist ein Gesetz, das pflegenden Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für einen bestimmten Zeitraum sowie Kündigungsschutz während dieser Zeit garantiert. Es ist ähnlich wie das Gesetz zur Elternzeit, das die Familienarbeit honorieren soll, zu betrachten und berücksichtigt, dass die häusliche Pflege eines Angehörigen neben viel Kraft auch Zeit erfordert. Im Gesetz sind verschiedene Zeiträume der Freistellung definiert. Im Unterschied zur Elternzeit gibt es zwar den Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, aber – außer bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung – keine finanziellen Entgeltersatzleistungen. Eine private Pflegezusatzversicherung würde in diesen Fällen Leistungen auszahlen, womit die Kosten des Pflegenden getragen werden können.

Was bedeutet kurzzeitige Arbeitsverhinderung?

Laut Gesetz können Sie Ihrer Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Diese Zeit ist vor allem dazu gedacht, dass Sie währenddessen die tägliche Pflege organisieren oder einen Pflegeplatz für den Angehörigen suchen. Der Arbeitgeber muss Sie, unabhängig von der Mitarbeiterzahl in der Firma, für diese Zeit freistellen. Sie brauchen ihm nur die Anzahl der benötigten Arbeitstage mitzuteilen. Die Freistellung erfolgt jedoch unentgeltlich. Sie haben aber mit einer ärztlichen Bescheinigung die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen ein Pflegeunterstützungsgeld für maximal zehn Arbeitstage zu beantragen.

Was umfasst die Pflegezeit?

Wenn Sie Ihren Angehörigen bis zu sechs Monate zu Hause pflegen möchten, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Pflegezeit. Sie können in diesem Fall wählen, ob Sie weiterhin Teilzeit arbeiten möchten oder eine komplette „Auszeit“ zur Pflege nutzen wollen.

Alle Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten müssen Sie auf Wunsch für diese Zeit freistellen. Die Dauer der Freistellung muss dem Arbeitgeber mindestens zehn Arbeitstage vorher mitgeteilt werden. Während dieser Pflegezeit haben Sie Kündigungsschutz. Die Pflegezeitregelung gilt auch für nahe Angehörige unter 18 Jahren. Hierbei darf die Betreuung auch an einem anderen Ort stattfinden. Sollten Sie einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten wollen, können Sie ebenfalls auf diese Regelung zugreifen. Die Unterbringung Ihrer Angehörigen ist dabei in jedem Fall unabhängig und muss nicht zu Hause erfolgen.

Während der Freistellung erhalten Sie, wie bereits angesprochen, keinen Arbeitslohn, können aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit umfasst laut Gesetz einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Arbeitgeber mit mehr als 25 Beschäftigten müssen Sie auf Antrag für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen. Sie arbeiten in diesem Fall mindestens 15 Arbeitsstunden je Woche und können nach Ablauf der Familienpflegezeit zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit (und Arbeitslohn) zurückkehren. Die Freistellung erfolgt unentgeltlich und muss in diesem Fall mindestens acht Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber für die gewünschte Zeit beantragt werden.

Es werden keine Entgeltersatzleistungen gezahlt; aber es kann ein zinsloser Kredit in Anspruch genommen werden. Dieser muss im Anschluss zurückgezahlt werden.
Die Familienpflegezeit kann auch bei der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen unter 18 Jahren in Anspruch genommen werden. Hier darf die Pflege auch an einem anderen Ort erfolgen.

Wie kann ich die Familienpflegezeit finanzieren?

Die Idee einer Pflegezeit für Angehörige ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung. Es wird der Zusammenhalt von Familien gestärkt. Leider ist die finanzielle Unterstützung noch sehr gering, so dass sich Pflegende, um Ihre Leistung vollbringen zu können, stark verschulden müssen. Abhilfe kann hier eine private Pflegezusatzversicherung schaffen. Für einen geringen monatlichen Obolus erhält man im Falle einer Pflegebedürftigkeit monatliche Leistungen von der Versicherung, um die Pflegekosten abdecken zu können.

Wenn der Pflegebedürftige die Pflegezusatzversicherung mit Leistungen für pflegende Angehörige abschließt, braucht der Senior später auch kein schlechtes Gewissen zu haben, dass er seine Kinder bzw. Schwiegerkinder finanziell belastet, weil diese Leistung dann aus der Pflegezusatzversicherung ausbezahlt wird.