Die private Krankenversicherung kündigen

Bei der Kündigung einer privaten Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen können einen spontanen Austritt aus der Versicherung verwehren. Tipps zum Kündigen und den Vergleich gesetzlicher und privater Krankenversicherungen finden Sie im Folgenden.

Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen

Per Solidarpakt zahlen alle Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) je nach Einkommen in die Versicherung ein. Wer wenig verdient, zahlt wenig ein, wer viel verdient, zahlt auch mehr. Kinder und nichtberufstätige Ehepartner können kostenlos mitversichert werden.

Jedoch kann die Politik die Leistungen kürzen; so geschehen bei den Zuschüssen für Zahnersatz, Brillen oder Medikamente. Auch das Interim der Praxisgebühr dürften einige gesetzlich Versicherte teuer bezahlt haben.

Anders als die GKV bestimmen die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge über das Alter, den Gesundheitszustand und die statistische Wahrscheinlichkeit, an bestimmten Leiden zu erkranken. Deshalb müssen sich Antragsteller vor Vertragsabschluss einer ausführlichen Gesundheitsprüfung unterziehen.

Ist diese Hürde einmal überwunden, gibt es für privat Versicherte einen klaren Vorteil: Die vereinbarten Leistungen gelten ein Leben lang. Leider gilt das nicht für die Beiträge. Denn während ein junger Gutverdiener anfangs weniger als in der gesetzlichen Krankenkasse zahlt, steigen die Beiträge im Laufe seines Lebens stark an. Dies geschieht aufgrund des wachsenden Risikos.

Weil auch die allgemeine Lebens­erwartung und die damit verbundenen Gesund­heits­kosten stetig steigen, müssen die Versicherer die Beiträge regel­mäßig neu kalkulieren. Daher erhöhen sich die Beiträge. Als Faust­regel gilt: Nach 30 Jahren hat sich der Beitrag mindestens verdreifacht.

Gründe für die Kündigung der privaten Krankenversicherung

Privat Versicherte können aus verschiedenen Gründen einen Versicherungswechsel anstreben. Nicht nur der Austritt aus dem privaten Versicherungssystem in eine gesetzliche Krankenkasse kommt dabei in Betracht. Auch der Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsanbieter ist möglich.

Bessere Leistungen oder niedrigere Beiträge können dabei eine Rolle spielen. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass es in allen Tarifen zu einer allmählichen Beitragserhöhung kommt. Im Rentenalter kann dies problematisch werden, weil die Einkünfte sinken und sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Unser Tipp: Frühzeitig Geld beiseitelegen, damit für die Verträge auch nach der Pensionierung finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Der häufigste Kündigungsgrund ist jedoch die jährliche Beitragserhöhung. Chefarztbehandlung, Einzelzimmergarantie und Angebote der alternativen Medizin (um nur einige Vorteile zu nennen) haben ihren Preis. Für die Versicherten können die hohen Beiträge im Alter eine große finanzielle Belastung darstellen. Ab 55 Jahren bleibt jedoch der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung in fast allen Fällen versperrt.

Möglich ist ebenso, dass die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund eines neuen Beschäftigungsverhältnisses verpflichtend wird.

Kündigungsfristen

Aus welchen Gründen Sie auch immer Ihren privaten Versicherungsschutz kündigen möchten, in Deutschland gilt die Prämisse: Niemand lebt ohne Krankenversicherung. Dieser Grundsatz findet sich in der allgemeingültigen Krankenversicherungspflicht wieder. Deshalb ist die Kündigung bei der alten Versicherungsgesellschaft erst möglich, wenn eine Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vorgelegt werden kann.

Fast alle Verträge privater Krankenversicherungen verfügen über eine Klausel zur Mindestlaufzeit. Diese kann zwischen einem und drei Jahren liegen. Beim Wechseln innerhalb der privaten Krankenversicherungen muss diese Mindestvertragslaufzeit beachtet werden.

Nach dem Entschluss zur Kündigung der privaten Krankenversicherung sollte die Ermittlung des Kündigungstermins erfolgen. Denn viele private Krankenversicherungen können nur am Ende des Versicherungsjahrs mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Für die meisten Versicherer ist das Versicherungsjahr gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr, sodass die Kündigung spätestens zum 30. September erfolgen muss.

Auch eine außerordentliche Kündigung ist möglich, sofern der Versicherungsanbieter Beiträge erhöht oder den Leistungsumfang des jeweiligen Versicherungstarifs beschneidet. In diesem Fall haben die Kunden das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis zu kündigen.

Falls der Grund für den Wechsel die Versicherungspflicht in der GKV durch ein neues Arbeitsverhältnis ist, hat der Versicherte drei Monate (nach Beginn der Versicherungspflicht) Zeit, um seine private Krankenversicherung zu informieren. Die Kündigung kann innerhalb der drei Monate auch rückwirkend erfolgen, natürlich mit Vorlage eines Nachweises über ein neues Versicherungsverhältnis.

Das Prinzip der Anwartschaft kann eine Alternative zur Kündigung sein, falls die Versicherungspflicht in der GKV nur für einen absehbaren Zeitraum eintreten sollte. Dabei wird die Mitgliedschaft in eine Anwartschaft bei dem jeweiligen privaten Versicherungsanbieter umgewandelt. Durch die Anwartschaft ist eine spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung möglich. Klarer Vorteil: Dem Versicherungsnehmer wird garantiert, dass die Konditionen des Vertrags erhalten bleiben.

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