Die Kosten für Zahnersatz steigen

Viele Leistungen beim Zahnarzt sind privatärztliche Leistungen, das bedeutet für ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, dass für viele Leistungen eine Zuzahlung fällig wird. Ein Beispiel: Das Ausbohren von Karies und das Einsetzen einer Füllung sind medizinisch notwendig und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, allerdings wird nur das Füllmaterial Amalgam von der Kasse übernommen. Wer hingegen eine Füllung aus Keramik oder Kunststoff wünscht, muss hierfür deutlich in die eigene Tasche greifen.

Dies ist zwar ein Posten, der überschaubar erscheint, aber je aufwendiger die Behandlung wird, umso größer sind auch die anfallenden Kosten. Zieht der Zahnarzt einen Backenzahn, wird von der Krankenkasse die Hälfte der Kosten übernommen, die für eine Brücke anfallen würde. Wiederum beruft man sich auf die medizinische Grundversorgung. Wer statt einer Brücke ein Implantat wünscht, muss die Differenz aus eigener Tasche tragen, oder eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten.

Gebührenordnung für Zahnärzte

Da die Zahnärzte seit 1988 die gleiche Gebührenordnung haben, einige Leistungen wie Kunststofffüllungen sind nicht vorgesehen, hat die Bundesregierung nun eine Novelle der Gebührenordnung vorgenommen. Nach Willen der Bundesregierung tritt dieser Plan Anfang des nächsten Jahres in Kraft.

Die Unternehmen der privaten Krankenkassen haben an diesem Plan Kritik geäußert: Eine weitere Anpassung, der Zahnarzthonorar sei, unnötig, da sich die Ausgaben der privaten Krankenversicherungen für Zahnarztkosten in den letzten zehn Jahren um 36 Prozent erhöht haben. Mit einer Anpassung der Gebührenordnung steigen die Kosten aus Sicht der privaten Krankenversicherung um weitere 14-20 %, während die Bundesregierung nur mit einer Kostenerhöhung von 6 % rechnen würde. Nach dem Willen der Bundesregierung tritt die neue Gebührenordnung Anfang nächsten Jahres in Kraft. Für die tatsächliche Umsetzung der Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.

Da eine private Zahnzusatzversicherung nur mit dem Geld arbeiten kann, was sie einnimmt werden bei steigenden Ausgaben auch die Kosten für die Beitragszahler steigen. Kündigt eine Versicherung eine Beitragsanpassung an, sollte nichts überstürzt werden, denn diese Mehrkosten werden alle Versicherungsgesellschaften treffen. Denkt man über einen Wechsel nach, sollte man das Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsexperten suchen. Einen ersten Überblick gibt unser kostenloser Onlinerechner für die Zahnzusatzversicherung.