Die fünfte Jahreszeit sicher feiern

Jetzt beginnt der Partymarathon: In vielen Städten Deutschlands verwandeln nun die Narren und Jecken die grauen Februar-Tage in ein buntes und verrücktes Szenario. Ob Karneval, Festnacht oder Fasching – am Ende ist es immer der lang herbeigesehnte Ausnahmezustand, an dem viele ihre gute Kinderstube vergessen und auch gerne mal über die Stränge schlagen.

Dabei kommt nicht selten etwas zu Schaden. Gerade die großen Rosenmontags-Umzüge bringen viele Gefahren mit sich. Möglichst eindrucksvoll geschmückte Wagen mit hohen Aufbauten und die ausgelassen feiernden Menschenmengen am Straßenrand sind eine geradezu „explosive Mischung“. Nicht selten ist hier ja bekanntermaßen auch Alkohol im Spiel, was die Situation nicht unbedingt entschärft.

Um am nächsten Morgen nur mit einem Kater und nicht mit finanziellen Problemen zu erwachen, erklären wir Ihnen, welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen:

Wenn Sie einem anderen Zuschauer zum Beispiel aus Versehen eine Zigarette zu nah an das Kostüm halten und ein Brandschaden entsteht, haftet die private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden.

Auch wenn Sie die Intension Ihres Jubelns nicht (mehr) unter Kontrolle haben und dem Clown neben Ihnen ein blaues Auge verpassen, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Arzt-Rechnung und das eventuell anfallende Schmerzensgeld. Sollten Sie allerdings vorsätzlich eine Prügelei anfangen, haften Sie selbst mit Ihrem Privatvermögen dafür.

Werden Sie selbst zum Opfer der feiernden Menge und Sie fallen zum Beispiel unglücklich, sodass Sie sich ernsthaft verletzen, sollten Sie im Besitz einer privaten Unfallversicherung oder – noch besser – einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Die Unfallversicherung leistet im Falle einer bleibenden Invalidität. Die Leistung erfolgt entweder als Einmalzahlung oder in Form einer Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ebenfalls eine Rente für den Fall, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Was Sie unbedingt vermeiden sollten – und das bezieht sich nicht nur auf die Jecken- und Narrenzeit: Trunkenheit am Steuer! Abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung, die auf Sie zukommen könnte, greift ab dem Erreichen eines bestimmten Alkoholpegels die so genannte „Trunkenheitsklausel“. Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung würde im Falle eines Unfalls zwar für die Regulierung des Schadens leisten, Sie als Fahrer allerdings bis zu einer Höhe von 5.000 EUR in Regress nehmen. Das Fahrzeug würde außerdem dem Kasko-Schutz verlieren. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit zahlt die Vollkaskoversicherung gar nichts.

Als Veranstalter eines Rosenmontags-Umzuges sollten Sie unbedingt eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn dann ein Fahrzug beschädigt oder ein Zuschauer von einer fliegenden Karamelle ins Auge getroffen wird, erstattet die Versicherung die entstehenden Kosten.

Auch Hunde und Pferde sind bei vielen Rosenmontags-Umzügen gern gesehene „Mitläufer“. Natürlich sollten diese Tiere „umzugstauglich“ sein. Doch bei ausgelassener Stimmung und lauter Musik kann es schnell dazu kommen, dass die Tiere in einer Kurzschlussreaktion einen Menschen verletzen. Unbedingt notwendig ist daher eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie all diese Tipps beherzigen, kann immer noch viel passieren. Doch alles lässt sich schließlich nicht planen.