Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für 2013

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt die maximale Höhe der monatlichen Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen. Auch für den Basistarif der privaten Krankenversicherungen ist der Wert relevant. Er wird jährlich an die statistische Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Deshalb können auch bei gleichen Leistungen Ihre Beiträge im neuen Jahr steigen.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2013

Auch dieses Jahr erhöhte sich die Beitragsbemessungsgrenze aufgrund der positiven Lohnentwicklung in Deutschland. Die Anhebung bewirkt für deutsche Gutverdiener eine Beitragserhöhung der Krankenversicherung, da der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mit diesem Wert berechnet wird. Das Einkommen über der Bemessungsgrenze bleibt unberücksichtigt bei der Erhebung der Krankenkassenbeiträge.

Für das Jahr 2013 ergibt sich eine Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 3.937,50 EUR im Monat.

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Privatanbieter von Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ähnelt. Die Höhe der Beiträge für den Basistarif ist ebenfalls an die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung gekoppelt. Der Basistarif kostet somit maximal 610,31 EUR.

Im Bereich der privaten Krankenversicherungen ist die Beitragsbemessungsgrenze des Weiteren für den Pflichtanteil des Arbeitgeberzuschusses relevant. Für sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte wird der Zuschuss über die Beitragsbemessungsgrenze und den einheitlichen Krankenkassenbeitrag für Arbeitgeber (15,5 %) errechnet.

Wer bestimmt die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr per Rechtsverordnung von der Bundesregierung festgelegt. Dabei wird das Verhältnis der Bruttolohnsummen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers vom Vorjahr ins Verhältnis zu den Werten des Jahres davor ermittelt. Die Erhöhung der Grenzen für das Jahr 2013 ergibt sich aus dem Anstieg der Löhne.

Unterschied Versicherungspflichtgrenze

Möchte ein Angestellter von der gesetzlichen zur privaten Krankenkasse wechseln, so ist für ihn die aktuelle Versicherungspflichtgrenze von Bedeutung. Diese wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Denn bis 2002 waren beide Werte gleich.

Nun bestimmt die Versicherungspflichtgrenze im Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze, ab welcher Höhe des jährlichen Bruttolohns ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Erst wenn sein Einkommen diese Grenze überschreitet, darf er in das private Krankenversicherungssystem wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt in diesem Jahr 4.350 EUR pro Monat.

Private Krankenversicherung im Vergleich