Der Ost-Abschlag entfällt zum 01.01.2007

Bislang gilt für Ostdeutsche Ärzte, Zahnärzte und nichtärztliche Psychotherapeuten der sogenannte Ost-Abschlag von 10%. Somit haben ostdeutsche Ärzte bisher Honorarsätze, die 10 % unter denen ihrer westdeutschen Kollegen liegen. Zum 1. Januar kommenden Jahres wird dieser Abschlag nun vollständig entfallen. Auf die private Krankenversicherung kommen so Zusatzkosten zu.

Die Gründe den Ost-Abschlag entfallen zu lassen liegen jedoch weniger in der Anpassung des Preis Niveaus zwischen Ost- und Westdeutschland, sondern vielmehr in der mangelhaften medizinischen Versorgung in Ostdeutschland, vor allem in ländlicheren Regionen. So soll die Eröffnung einer Praxis in den neuen Bundesländern durch Wegfall des Ost-Abschlags nun attraktiver erscheinen.

In vielen Kassen für die private Krankenversicherung konnte ein günstigerer Ost-Tarif vereinbart werden, da hier mit geringeren Kosten für die privaten Krankenversicherung zu rechnen war. Die privaten Krankenkassen reagieren mit unterschiedlichen Strategien auf diese veränderte Situation.

Einige Versicherungen werden diese Ost-Tarife beibehalten, auch wenn hier mit enormen Kostenanpassungen zu rechnen ist, da die Ausgaben der Versicherung bald auf Westniveau anzeigen wird. Andere Versicherungen werden diese Ost-Tarife für die private Krankenversicherung auflösen und bieten ihren Kunden dafür einen günstigen Standarttarif an. Welcher Tarif günstiger ist muss von Fall zu Fall entschieden werden. Nutzen sie unsere Beratungsangebote.

Weitere Informationen für die >>>private Krankenversicherung