Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsprüfung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben macht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Deshalb sollten Angaben der Versicherung gegenüber auf jeden Fall wahrheitsgemäß sein. Was passiert aber, wenn eine eingetretene Berufsunfähigkeit in keinem Zusammenhang mit einer bei der Gesundheitsprüfung nicht genannten Krankheit steht? Verfällt dann der Versicherungsschutz?

Ein höchstrichterliches Urteil hat hier jüngst eine neue Orientierung gegeben. Bislang galt der Grundsatz, dass falsche Angaben generell die Verweigerung des Versicherungsschutzes in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach sich gezogen haben. Jetzt ist es aber so, dass ein Versicherter in so einem Fall ein Gutachten vorlegen kann. Wenn dieses bestätigt, dass zwischen der nicht angegebenen Krankheit in der Gesundheitsprüfung und der eingetretenen Berufsunfähigkeit kein Zusammenhang besteht, können doch noch Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten werden.

Dieses Urteil ist jedoch sicher kein Freibrief und es ist es nach wie vor sehr wichtig, die Angaben in der Gesundheitsprüfung der Versicherung gegenüber wahrheitsgemäß zu machen, ansonsten riskiert man für die Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz. Fachleute zu fragen, Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit zu sammeln und einen Versicherungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu nutzen ist in jedem Fall ratsam.

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