Basisrente wenig verbreitet

Die Basisrente ist auch unter dem Begriff Rürup-Rente bekannt. Doch auch mittlerweile zwei Jahre nach der Markteinführung ist es mit dem Bekanntheitsgrad der Basisrente in der deutschen Bevölkerung nicht weit her. Die Rürup-Rente liegt immer noch weit hinter den anderen staatlich geförderten Produkten für die private Altersvorsorge zurück. Wesentlich beliebter ist bei Vorsorgewilligen da schon die Riester-Rente.

Nur ein geringer Teil der Zielgruppe kann überhaupt etwas mit den Begriffen Rürup-Rente oder Basisrente anfangen. Lediglich
zwei Prozent nutzen bisher die Rürup-Rente für die eigene private Altersvorsorge. Mit der Bekanntheit und Verbreitung oder Detailwissen in diesem Bereich sieht es schlecht aus.

Dabei liegen die Vorteile der Rürup-Rente auf der Hand. Der Interessent kann eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) individuell aufbauen. Das angesparte Vermögen aus der Rürup-Rente bleibt auch im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung der Finanzen unberücksichtigt. Zudem ist die Rürup-Rente in der Ansparphase vor Pfändung geschützt.

Als Voraussetzungen gelten, das der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsieht, die nicht vor vollendetem 60. Lebensjahr beginnen darf. Zudem sind die Ansprüche aus der Rürup-Rente nicht vererbbar. Sie kann nicht beliehen, veräußerbar oder kapitalisiert werden.

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