Änderung beim Krankengeld

Die Gesundheitsreform und das damit verbundene Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) bringt zum 01.01.2009 eine wesentliche Änderungen bei der Absicherung vom Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige. Bei jedem Selbständigen der zur Zeit eine Absicherung von Krankengeld über eine gesetzliche Krankenkasse besitzt, endet dieser Versicherungsschutz automatisch zum Ende diesen Jahres.

Im Anschluss daran haben Selbständige nur noch die Möglichkeit, entweder einen Wahltarif bei der vorhandenen gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Wichtig ist hierbei jedoch, das der Kunde selbständig aktiv werden muss und eine Vertragserklärung abzugeben hat.

Vorsicht ist geboten, denn wenn voreilig ein günstiges Angebot z.B. für Existenzgründer (mit Krankengeldanspruch) unterschrieben wird, kann vorerst nicht mehr in die private Krankenvollversicherung gewechselt werden. Es gilt bei den Wahltarifen eine grundsätzliche Mindestbindungsdauer von 3 Jahren. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung gilt hierbei nicht.