Altersvorsorge realisiert einen gelassenen Ruhestand

Altersvorsorge führt zu einem entspannten Lebensabend – Ein realisierbarer Wunsch

Früher gab es beim Thema Altersvorsorge das „Drei Säulen Modell“. Diese Säulen bestanden in der Basis aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge als weitere Stützpfeiler vor.

Altersvorsorge entspannt den RuhestandDie erste Säule hat im Zuge des sinkenden Rentenniveaus mittlerweile deutlich an Stärke verloren. Es wird immer deutlicher, dass die staatliche Rente in Zukunft nicht ausreichen wird um sich in einen gesicherten Lebensstandard zu halten. Wer regelmäßig die Belege der gesetzlichen Rentenversicherung liest, hat schon längst bemerkt, dass er privat Vorsorgen muss, um im Alter zumindest durchschnittlich leben zu können.

Nicht nur die Rentensituation hat sich geändert

Betrachtet man den Bereich der persönlichen Pflegevorsorge, schaut es ähnlich aus. Man muss heute für die letzte Lebensphase hohe Geldmengen einplanen, da die Pflegekosten stark gestiegen sind und auch in Zukunft stark steigen werden, sodass die eigenen Kinder diese kaum noch übernehmen können. Allein die Kosten einer häuslichen Pflegekraft überfordert schon jetzt die Rente der pflegebedürftigen Person.

Ein weiterer Grund, sich neben einer privaten Pflegeversicherung am besten auch gleich um eine Rechtsschutzversicherung zu kümmern ist der, dass mit dem letzten Lebensabschnitt auch die Regelung vieler lange verdrängter Themen verbunden ist.

Mittlerweile gibt es Rechtsschutzversicherungen wie die ARAG, die neben dem eigentlichen Rechtsschutz auch Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung, eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht mit anbietet.

Neben der finanziellen Vorsorge werden weitere Vorkehrungen fürs Alter notwendig

Die Lebenserwartung der Menschen steigt und damit wird auch das Risiko, im Alter pflegebedürftig oder hilfsbedürftig zu werden höher. Formen finanzieller und rechtlicher Vorsorge werden notwendig und Abläufe die man dann eventuell nicht mehr selber beeinflussen kann, sollten vorab geregelt werden.

Generell gilt: Wer auch dann weiterhin den eigenen Willen durchgesetzt haben möchte, wenn er oder sie selbst nicht mehr zur Abgabe einer Willenserklärung in der Lage ist, sollte in verschiedenen Bereichen vorsorgen.

Bereits ab dem Alter von 18 Jahren ist eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellbar und sollte schriftlich festhalten werden. Vorlagen für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeiger-Verlags.

Zudem ist zu überlegen, eine Pflegeversicherung in der Basisversion abzuschließen, denn zu diesem Zeitpunkt können alle Gesundheitsfragen noch sehr einfach beantwortet werden, die Beiträge sind äußerst niedrig und über Optionen kann die Pflegeversicherung in den nächsten Jahrzehnten individuell und ohne weitere Gesundheitsprüfung ausgebaut werden.

Buchtipp:
In dem Buch von Margit Winkler (2011. Buch. 168 S. Gebunden
Walhalla Fachverlag ISBN 978-3-8029-3903-7) beschreibt die Autorin nicht nur die Absicherung fürs Alter, sondern bietet einen Plan an, sich in jedweder Situation abzusichern.