Sterbegeldversicherung – Aktuelle Versicherungsthemen

Diese Woche: Welche Vorteile bietet eine Sterbegeldversicherung. Wie ist das Vorgehen im Sterbefall. Was passiert wenn Sie erben.

Sterbegeldversicherungen und Ihre Vorteile

Seit 2004 werden die Bestattungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr unterstützt. Somit werden die Hinterbliebenen nicht nur emotional belastet, sondern auch finanziell.

Die Bestattungskosten liegen meistens zwischen 5.000 bis 12.000 € und können je nach Bestattungsart noch weiter variieren. Diese Kosten setzen sich unter anderem aus der Überführung des Verstorbenen, dem Sarg, dem Blumenschmuck, der Bestattung, der Grabanlage und der Trauerfeier zusammen.

Sterbegeldversicherungen geben Sicherheit
Gut abgesichert für die Zukunft

In der Regel, hat sich jeder Mensch ab einem bestimmten Alter mit seinem Tod und dem gewünschten Vorgehen nach seinem Ableben beschäftigt. Man sollte sich dann auch aus oben angegebenen Gründen die Frage nach den finanziellen Mittel stellen, die erforderlich sind, um sich bestatten zu lassen. Je nach Lebenssituation und finanziellen Mitteln ist es erforderlich vorzusorgen um den Familienangehörigen scharfe Einschnitte oder sogar Schulden zu ersparen. Alleinstehende müssen sich zwangsläufig mit diesem Gedanken und den folgenden Abläufen auseinander setzten.

In diesem Fall ist es hilfreich über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung, nachzudenken. Aufgrund der Versicherungssumme, die Sie selbst auswählen können, werden die Kosten der Bestattung teilweise oder ganz gedeckt.

Deswegen sind Sterbegeldversicherungen wichtig

Gerade Artikel wie von procontra Redakteur Christian Hilmes machen deutlich, wie wichtig eine Absicherung für den Fall der Fälle ist. Er schreibt, dass sich zwei Drittel der Frauen Sorgen machen, nicht mit ihrer Rente und Altersvorsorge auszukommen und somit befürchten ihren Lebensunterhalt im Alter nicht bestreiten zu können.

Interessant ist, dass sich viele Menschen der Tatsache bewusst sind, privat nicht genügend vorzusorgen. Dennoch sind sie im Augenblick trotzdem nicht bereit Vorbereitungen zu treffen. Gerade für junge Familien, oder Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen ist es wichtig sich diese Frage zu stellen. Viele Menschen könnten sich mit einer frühzeitig abgeschlossenen Sterbegeldversicherung günstige Monatsbeiträge erschließen und sorgen so für sich und Ihre Angehörigen vor.

ACIO-Tipp: Schließen Sie Ihre Sterbegeldversicherung frühzeitig ab, da Sie kleinere Monatsbeiträge bekommen können, die Ihre Geldbörse schonen. Ebenfalls ist es wichtig zu wissen, dass nach Erreichung der gewünschten Auszahlungssumme die Beitragszahlung stoppt. Das eingezahlte Geld verzinst sich weiter. Welche Versicherung dafür geeignet ist, Ihre Hinterbliebenen abzusichern, lesen Sie auch in unserem Artikel über die Testsieger.

Die Beantragung einer Sterbegeldversicherung erfolgt ohne Gesundheitsfragen. Somit können auch Angehörige von schwer kranken Menschen entlastet werden. Jedoch erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erst nach einer Aufbauzeit von 1 bis 3 Jahren. Wenn der Tod innerhalb der 1 bis 3 Jahre eintritt, werden die bis dahin eingezahlten Beträge zurückgezahlt, sodass dem Versicherten kein Verlust entsteht. Oftmals verzichten Versicherer bei einem Unfalltod auf die Einhaltung der Aufbauzeit. Jedoch ist es ratsam diese Versicherung bereits frühzeitig abzuschließen, die Beiträge sind dann wesentlich niedriger. Das Mindestalter zum Abschließen einer Sterbegeldversicherung ist 35 und das maximale Alter für einen Neuabschluss beträgt 80 Jahre.

Was passiert wenn ein Angehöriger verstirbt?

Zuerst muss ein Arzt den Tod offiziell festgestellt und einen Totenschein ausstellt haben. Danach sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt werden und die wichtigen Unterlagen (Personalausweis etc.) sowie Verträge und Verfügungen herausgesucht werden um diese wunschgemäß abzuarbeiten.

Innerhalb von 36 Stunden sollten nach dem Todesfall auch die weiteren Verwandten und Freunde benachrichtigt werden sowie die Krankenkasse, der Arbeitgeber etc.. Außerdem sollten die Wohnung, das Haus oder die möglicherweise vorhandenen Haustiere versorgt werden.

Diese Vorbereitungen sollten Sie treffen

Ein weiterer, wichtiger Schritt sind die Vorbereitungen für die Bestattung. Der Bestatter meldet in der Regel den Sterbefall beim Standesamt und kann die Sterbeurkunde für Sie ausstellen lassen. Wichtig ist, dass Sie sich mehrere Sterbeurkunden ausstellen lassen, damit Sie die Abmeldungen des Verstorbenen bei der Stadt und anderen wichtigen Institutionen vornehmen können, denn nicht alle akzeptieren eine Kopie.

Bis zur Beerdigung sollten Sie mit Ihrem Bestatter die Art der Bestattung absprechen. Außerdem sollte ein Friedhof, ein Friedwald oder eine andere Ruhestätte, wie die Seebestattung ausgesucht werden. Meistens wird Ihnen auch die Schaltung einer Traueranzeige, sowie die Erstellung einer Trauerkarte angeboten.

Oftmals ist es üblich ein Totenmahl/Leichenschmaus mit den Verwandten und Freunden der verstorbenen Person abzuhalten um noch einmal zusammen zu sitzen und über das Leben des Verstorbenen zu resümieren.

Nach der Trauerfeier sollten die Abmeldungen getätigt werden (Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Ämter, Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon etc.) um Kosten zu vermeiden. Erst jetzt nach Erhalt des Erbscheins sollten Sie gegebenenfalls das Testament eröffnen lassen.

Erben – was passiert mit dem Vermögen und den Schulden

Nur wenige Menschen beschäftigen sich mit dem Gedanken an ihren Tod und dem dazugehörigen Testament und Erbe, schreibt ein bekanntes Online-Magazin.

Abgesichert durch eine Sterbegeldversicherung
Mit guter Vorsorge in den Lebensabend

Dabei ist das Verfassen eines rechtswirksam ausgestalteten Testaments ein wichtiger Schritt, möglichem Erbschaftsstreit unter den Hinterbliebenen entgegenzuwirken. Ein rechtswirksames Testament besteht schon aus einem einfachen, handgeschriebenem Dokument des Erblassers. Jede Seite muss mit der jeweiligen Seitenzahl, dem Datum und einer Unterschrift versehen sein. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an einen Notar zu wenden, der ein Testament aufsetzen kann.

Um Klarheit zu schaffen, sollte alles so detailliert wie möglich festgelegt werden. Hierbei kann festgehalten werden, wer etwas erbt und wer vom Erbe ausgeschlossen wird. Dieses Vorgehen verhindert meistens einen Erbschaftsstreit unter den Hinterbliebenen. Um generell den Hinterbliebenen finanziell bei der eigenen Bestattung zu helfen, sollte man eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Enterbt und nun?

Enterbte Familienmitglieder wie zum Beispiel Kinder, Ehe-Partner oder Eltern haben jedoch einen Pflichtteilanspruch auf das Erbe. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Pflichtteil zu entziehen.

Wer kann erben?

Erben können nur Menschen, Vereine, Stiftungen und Gesellschaften, Haustiere können nicht als Erben eingesetzt werden. Jedoch können Personen benannt werden die das hinterlassene Vermögen zur Versorgung des Tieres einsetzen müssen.

Erbt man nur Vermögen?

Bei Erbschaften geht es nicht immer nur um das Vermögen des Erblassers, sondern auch um die Schulden, denn die werden mit vererbt. Wenn der Erbe auf den Nachlass verzichten möchte, zum Beispiel aus Angst vor Schulden, kann er sein Erbe ausschlagen. Dies muss jedoch innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Todes des Erblassers geschehen.

Falls der Erbe dies nicht tut und das Testament akzeptiert, hat er im Fall von einer Verschuldung des Erblassers mehrere Möglichkeiten:

  • 3 Monate nach dem Todesfall ist der Erbe vor den Forderungen der Gläubiger geschützt. Auch nach dieser Schonfrist gibt es Möglichkeiten, die persönliche Haftung für die Schulden zu begrenzen oder auch auszuschließen.
  • Wenn der Erblasser über genügend Vermögen verfügte, kann der Erbe eine Nachlassverwaltung anordnen lassen. Nachdem der Nachlassverwalter sich um dieses Anliegen gekümmert hat, zahlt dieser die verbleibende Summe an den Erben aus.
  • Jedoch kann es auch sein, dass die Schulden den Wert des Erbes übersteigen. In diesem Fall muss der Erbe die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Wenn er dies nicht tut, muss er mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haften.