Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen

Für das Jahr 2008 haben sich die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze geändert. In nahezu allen Bereichen wurden die Werte angehoben.

In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze dieses Jahr für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf 5300 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern wird sie dagegen zum ersten Mal sinken. Die Senkung beträgt 50 Euro so daß die Grenze nun bei 4500 Euro monatlich liegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung steigt auf 43200 Euro Jahresverdienst. Die Erhöhung beträgt somit zum Vorjahr 450 Euro. Somit muss bundeseinheitlich mindestens ein regelmäßiges Monatseinkommen von 3600 Euro verdient werden.

Zusätzlich zur Beitragsbemessungsgrenze existiert die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese legt fest, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich 2008 um 450 Euro und steigt bundesweit auf 48150 Euro im Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.