Aktuell – Wildunfall – Versicherung hilft

Diese Woche: Wildunfall – Welche Versicherung hilft.

Wildunfall – welche Versicherung leistet Hilfe

Kfz VersicherungIn den dunklen Monaten Oktober bis Februar kommen sie häufig vor: Unfälle zwischen Wildtieren und Autos. Vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden sind Berufspendler betroffen, die lange Anfahrtswege über Landstraßen zur Arbeitsstätte  nutzen. Ist es erst einmal zu einem Unfall gekommen, stellt sich die Frage, was zu tun ist.

Eine  gute Idee ist es, die Ruhe zu bewahren und nicht panisch zu reagieren. Stellen Sie Ihr Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand ab und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Wichtig ist hierbei auch der Selbstschutz. Tragen Sie in Ihrem eigenen Interesse die mitgeführte Warnweste.

Sollte das Wild tot sein, müssen Sie es von der Straße entfernen, damit nicht weitere Fahrzeuge beschädigt werden. Ist das Tier noch lebendig, sollten Sie  es nicht anfassen, da Krankheiten übertragen werden können oder das verletzte Tier zum Angriff übergeht.

In jedem Fall sollten Sie die Polizei rufen, da diese Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausstellt. Zudem kümmern sich die Beamten um das verletzte beziehungsweise  tote Tier, bzw. informieren den zuständigen Förster oder Jagdpächter.

Im Jahr 2013 knallte es zwischen Wildtieren und Fahrzeugen 247.000 mal

Die Deutschen Versicherer haben im Jahr 2013 über 560 Millionen Euro an Versicherungsleistungen für Wildunfälle ausgezahlt. Das sind 70 Millionen mehr als fünf Jahre zuvor. Durch diese Zahlen ist belegt, dass das Aufkommen von Wildunfällen gestiegen ist. Versicherer sowie die Polizei raten zur Beachtung der Warnschilder.

Teilkaskoversicherungen zahlen häufig nur bei Unfällen mit Haarwild

Zahlreiche Versicherungsanbieter beschränken bei der Teilkaskoversicherung die Kostenübernahme auf Unfälle mit Haarwild. Dazu gehören unter anderem Wildtiere wie Fuchs, Hirsch, Reh, Hase und Wildschwein.  Einige  der Versicherer bieten ergänzenden Versicherungsschutz für Unfälle mit Haus- und Weidetieren an.  Wieder andere haben diese Tiergruppen in die Wildschadenklausel bereits mit eingeschlossen.

In der Regel übernimmt die Teilkasko jedoch nur die Schäden, die durch den Zusammenstoß entstanden sind. Das wiederum bedeutet, dass klar erkennbare Schäden am Fahrzeug durch den Versicherten mittels Fotos zu  dokumentieren sind. Zudem muss eine Wildunfallbescheinigung dem Versicherer vorgelegt werden und durch die Polizei oder den Jagdpächter ausgestellt sein.

Was passiert, wenn dem Tier ausgewichen wird

Problematischer ist es, der Versicherung nachzuweisen, das ein höherer Schaden hätte vermieden werden können, weil man ausgewichen ist, statt in das Tier hinein zu fahren. Dies ist in der Regel nur durch Zeugen möglich. Laut einem BGH-Urteil sind Ausweichunfälle, die durch Kleintiere und Federwild verursacht wurden nicht versichert. Hier bezieht sich die Versicherung auf die Verhältnismäßigkeit, da der Schaden in der Regel geringer wäre, hätte man das Tier überfahren.

Im Bereich der Vollkaskoversicherung, müssen Sie sich über diese verschiedenen Möglichkeiten keine Gedanken machen. Dennoch sind unterm Strich drei Dinge notwendig:

•    Polizei rufen
•    Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen
•    Fotos von den Beschädigungen am Fahrzeug machen

Die verschiedenen Versicherungsanbieter für Ihr Fahrzeug können Sie unter www.versicherung-vergleiche.de entnehmen und durchrechnen.