Abgaben, Grenzen und Förderungen 2009

Wir hatten schon darüber berichtet, das neue Jahr wird allerhand sozialpolitische Veränderungen mit sich bringen. Diese betreffen zu einem durch die nächste Stufe der Gesundheitsreform die Krankenversicherung. Doch auch andere Abgaben werden die Arbeitnehmer weiter belasten. Auf der anderen Seite wurden von der Regierung jedoch auch Maßnahmen ergriffen, die Bundesbürger zu entlasten. So sinkt z.B. der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung und das Kindergeld wird ab 2009 erhöht. Weitere wichtige Zahlen und Bemessungsgrenzen sind im folgenden aufgeführt.

Arbeitslosen und Rentenversicherung

Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 3,0 Prozent gesenkt. Dies ist natürlich ein Ergebnis der geringeren Arbeitslosenquote. Zudem wird per Verordnung der Satz sogar auf 2,8 Prozent herabgesetzt, befristet vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010. Dies hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen. Auch die Künstlersozialabgabe wird für 2009 von derzeit 4,9 auf 4,4 Prozent gesenkt werden.

Die Beitragssätze in der Informationen zur privaten Altersvorsorge sind hingegen unverändert geblieben. Sie liegen bei 19,9 Prozent für die gesetzliche Rente, 26,4 Prozent für die Knappschaftsrente und 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung. Weiterhin gibt es einen Aufschlag für Kinderlose, diese zahlen weiterhin 0,25 Prozent mehr, die allein die Arbeitnehmer zu tragen haben.

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind für das Jahr 2009 leicht anhoben worden. Für die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung steigen sie im Monat von 5.300 auf 5.400 Euro in den alten Bundesländern und von 4.500 Euro auf 4.550 Euro in den neuen Bundesländern. Die Knappschaftsversicherung steigt im Monat von 6.550 auf 6.650 Euro im Westen und von 5.550 auf 5.600 Euro im Osten. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflege – und Krankenversicherung steigt einheitlich von 3.600 auf 3.675 Euro im Monat.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Förderung für die betriebliche Altersvorsorge ist an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und steigt dementsprechend, da Beiträge zur steuerlich geförderten betrieblichen Rente bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei bleiben. Ab Januar 2009 können somit bis zu 2.592 Euro, bisher 2.544 Euro, steuerfrei für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet werden. Diese Obergrenze gilt auch für die Entgeltumwandlung.

Mehr Kindergeld

Schlussendlich bringt das neue Jahr auch eine Erhöhung des Kindergeldes mit sich. Durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen steigt für das erste und zweite Kind die Förderung um jeweils zehn Euro auf 164 Euro im Monat, für das dritte und jedes weitere Kind um 16 Euro auf 170 Euro bzw. 195 Euro. Zeitgleich hat die Bundesregierung auch den steuerlichen Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 3.840 Euro angehoben, so dass mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag somit im kommenden Jahr Freibeträge von jährlich 6.000 Euro zusammen kommen.