Privathaftpflicht Alt- und Neuverträge

Privathaftpflicht – immer schön angepasst bleiben!

Natürlich haben Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie ist, wenn man so will, die ungekrönte Königin unter den Versicherungen, denn sie bezahlt Schäden, die Sie verursacht haben. Das gilt auch dann, wenn es um richtig viel Geld geht.

Ohne Privathaftpflicht sind Sie selbst in der Pflicht!

Privathaftpflicht ersetzt beschädigte HandysSelbst wenn Sie im Umgang mit anderen Personen sehr umsichtig sind und die Ihnen anvertrauten Gegenstände stets mit größter Sorgfalt behandeln, kann es passieren, dass Sie einen Schaden anrichten. Dann ist es selbstverständlich Ihre Pflicht, diesen Schaden in voller Schadens höhe wiedergutzumachen. Bei einem Sachschaden kann das durch eine Reparatur oder eine Neuanschaffung des Gegenstands geschehen.

Bei Personenschäden ist das deutlich komplizierter. Körperliche Verletzungen oder psychische Beeinträchtigungen von Menschen sind nicht so einfach wiedergutzumachen. Es können also hohe Behandlungskosten entstehen und sogar Schmerzensgeld verlangt werden. Ohne eine private Haftpflichtversicherung, welche die Kosten für Sie übernimmt, kann das unter Umständen Ihren finanziellen Ruin bedeuten.

Auch ein sogenannter Vermögensschaden, bei dem der Geschädigte einen finanziellen Schaden erleidet, kann teuer für Sie werden.

Aus alt mach neu – und profitiere dabei!

Wussten Sie, dass es ratsam ist, einmal im Jahr die Haftpflichtversicherung zu überprüfen? Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld verändern sich ständig – da sollte eine Haftpflichtversicherung unbedingt immer auf dem neusten Stand sein und stets den aktuellen Lebensstandard absichern.

Wenn Ihre Haftpflicht veraltet ist, haben Sie die Möglichkeit, sie zu optimieren. Geht das nicht so, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie die private Haftpflichtversicherung kündigen und sich neu versichern.

Haftpflicht – soviel kann für Sie drin sein!

  • Stichwort Sachverständiger

Jeder Schaden bedarf einer genauen Prüfung. Daher gehört zu einer guten privaten Haftpflichtversicherung ein unabhängiger Fachmann, der den Schaden einschätzt.

  • Stichwort passiver Rechtsschutz

Ein passiver Rechtsschutz sollte Ihnen im Fall der Fälle zur Verfügung stehen. Meist übernimmt diese Aufgabe ein sachkundiger Angestellter der Versicherung. Er hilft, Sie vor überhöhten Forderungen zu schützen. Solche Forderungen sind oft rechtlich auch gar nicht haltbar. Gegebenenfalls übernimmt eine gute Haftpflichtversicherung auch alle anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Eins, zwei, drei im Sauseschritt – nehmen Sie Ihre Haftpflicht mit!

In den allermeisten Fällen wandert eine Police nach dem Abschluss in einen Aktenordner und wird erst wieder zum Vorschein kommen, wenn ein Schadenfall eingetreten ist. Vielfach kommt es dann zu bösen Überraschungen. Oft passen die damals festgelegten Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung gar nicht mehr zum aktuellen Lebensstandard des Besitzers.

Achtung!

Bei alten Haftpflichtversicherungen ist oft die Versicherungssumme deutlich zu niedrig angesetzt.
  • Stichwort Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte heute fünf Millionen Euro betragen. Passen Sie die bestehende Haftpflichtversicherung unbedingt an oder kündigen Sie und versichern Sie sich neu.

  • Stichwort pauschale Deckungssumme

Ihre Haftpflicht sollte eine pauschale Deckungssumme anbieten, sodass in jedem Schadenfall, also Personen- oder Sachschaden, immer die gesamte Summe zur Verfügung steht.

Das bieten moderne Haftpflichtversicherungen!

  • Stichwort Ausland

Vielleicht brauchen Sie zukünftig einen besseren Schutz im Ausland. Die sogenannte Auslandsdeckung bietet Ihnen den gesamten Schutz der Privathaftpflicht auch außerhalb von Deutschland. Wenn Sie sich also öfter im Ausland aufhalten, ist diese Leistung für Sie ein Muss. Sie gilt weltweit und bleibt mit allen Leistungen bis zu einem Jahr gültig.

Tipp 1:
Die Leistungen gelten auch für mitversicherte Kinder, die ein Praktikum im Ausland machen wollen oder für ein Jahr in einer Gastfamilie wohnen möchten. Oft ist auch ein längerfristiger Versicherungsschutz möglich.

  • Stichwort Internet

Wenn Sie, privat oder beruflich, viel mit dem Computer arbeiten, sollte Ihre Haftpflicht Sie auf jeden Fall vor Schäden schützen, die durch Computer-Viren verursacht werden. Durch die moderne Datenübertragung können erhebliche Sach- und Vermögensschäden entstehen. Schon eine einzige verseuchte E-Mail kann Schäden an der Hardware oder den Datenbeständen verursachen. Die Gefahr, selber davon betroffen zu sein, wird immer größer, denn schädliche Programme auf dem Computer verbreiten sich unbemerkt und rasend schnell. Kommen dadurch Ersatzforderungen auf Sie zu, weil Sie als Verbreiter der schädlichen Programme ermittelt wurden, haften Sie persönlich. Achten Sie daher auch immer auf ausreichende Sicherheitsvorkehrungen, also aktuellen Virenschutz und Firewall.

  • Stichwort Mietschäden

Wohnen Sie zur Miete? Dann sollte Ihre Haftpflichtversicherung sogenannte Mietschäden mit mindestens 500.000 EUR abdecken. Vielfach gibt es heute Schutzleistungen, die ganz speziell für Miet-Sachschäden gelten.

  • Stichwort Schlüsselverlust

Verlieren Sie private Haus- und Wohnungsschlüssel ist der Schadenersatz bei einem guten Versicherungsschutz integriert. Es wird lediglich eine Selbstbeteiligung von 150 EUR erhoben. Der Verlust von beruflich genutzten Schlüsseln wird bis zu 2.000 EUR erstattet.

Tipp 2:
Sie haben die Möglichkeit ein Exklusiv-Paket abzuschließen. Dann deckt die Versicherung private und berufliche Schlüssel sogar bis 100.000 EUR ab.

  • Stichwort Allmählichkeitsschäden

Sie ahnen es bei diesem Begriff bereits: Allmählichkeitsschäden werden oft erst sehr spät bemerkt und haben dadurch viel Zeit, erheblichen Schaden anzurichten. Gerade deswegen entstehen meist sehr hohe Kosten. Zu dieser Art von Schaden gehören Feuchtigkeit, auch durch Mineralöl verursacht, Niederschlag, Gas und Dämpfe, aber auch Rauch, Ruß und Staubentwicklung sowie Schäden durch extreme Temperaturen in der kalten Jahreszeit, wie das Einfrieren von Heizungsrohren.

Tipp 3:
Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt alle Allmählichkeitsschäden ab. Auch heute sind Versicherer nicht dazu verpflichtet, diese Leistung aufzunehmen. Schauen Sie daher Ihre Vertragsunterlagen gründlich durch. Gegen Aufpreis kann der Schutz vor Allmählichkeitsschäden mit abgeschlossen werden.

Stichwort Gefälligkeitsschäden

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn Sie einem Menschen umsonst einen Gefallen tun und dabei einen Schaden verursachen. In einem solchen Fall sind Sie nicht haftbar und Ihre Versicherung zahlt nichts. Wenn Sie den Schaden nicht aus der eigenen Tasche zahlen können oder wollen, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Achten Sie also unbedingt darauf, dass Ihre nächste Haftpflichtversicherung diese Leistung beinhaltet.

Tipp 4:
Schauen Sie bei Vertragsabschluss genau hin. Zum Teil muss ein Selbstbehalt bezahlt werden oder der von Ihnen angerichtete Schaden muss eine gewisse Höhe erreichen. Erstattet wird sowieso immer nur der Zeitwert der Sache.

  • Stichwort Forderungsausfalldeckung

Es kann vorkommen, dass Ihnen jemand einen Schaden zufügt und nicht bezahlen kann. Das ist dann ein sogenannter Forderungsausfall. Haben Sie eine Haftpflicht mit Ausfalldeckung abgeschlossen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung Ihren Schutz. Sie bekommen Ihren Schaden also ersetzt.

Tipp 5:
Die Höchstgrenze der Schadenshöhe legen Sie im Vertrag selbst fest. Der entstandene Schaden muss aber mindestens 2.500 EUR betragen.

Stichwort Deliktunfähigkeit bei Kindern

Wie sieht es aus, wenn eines Ihrer Kinder, das unter sieben Jahre alt ist, einen Schaden verursacht? Kinder in diesem Alter sind in Deutschland nicht für ihr Handeln verantwortlich und somit deliktunfähig. Bei Verkehrsunfällen gilt diese Deliktunfähigkeit für Kinder bis zehn Jahre.

Haben Sie die Aufsichtspflicht verletzt, müssen Sie als Eltern für den Schaden aufkommen. Unter Umständen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten, aber erst nach genauer und aufwendiger Prüfung.

Haben Sie Ihr Kind ordnungsgemäß beaufsichtigt, müssen weder Sie noch Ihr Kind und auch nicht die Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen. Das ist natürlich sehr ärgerlich für den Geschädigten.

Viele Haftpflichtversicherungen bieten daher seit einigen Jahren Tarife an, die diese Deliktunfähigkeit von Kindern ausgleichen. Diese Tarife gelten zumeist für Sachschäden bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 EUR.

Guter Rat zum Schluss!

Die private Haftpflichtversicherung wird günstiger, wenn Versicherte eine Selbstbeteiligung zwischen 150 EUR und 250 EUR abschließen.

Hat Dir der Artikel gefallen? Dann teile ihn doch jetzt mit Deinen Freunden.


„Mit Whatsapp teilen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert