Bonusheft – Bonus 20 und jetzt?

Bonusheft 20 – Wie gut stehen Sie mit Ihrem Bonus beim Zahnarzt da?

Das Wort Bonus kommt aus dem lateinischen Sprachgebrauch und bedeutet „gut“. Beim Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Begriff für einen Zuschuss oder eine Vergütung und stellt einen positiven Anreiz für die Patienten dar, sich regelmäßig beim Zahnarzt vorzustellen.

Haben Sie ein Bonusheft mit dem „Bonus 20“, erhalten Sie beim Zahnersatz oder für Implantate, Inlays, Brücken oder Kronen einen Zuschuss. Das Bonusheft muss dafür fünf Jahre lang einen lückenlosen Prophylaxe-Nachweis aufweisen. Ihre gesetzliche Krankenversicherung belohnt Sie dann mit einem Zuschuss von 60 % der Festkosten einer Behandlung bei Ihrem Zahnarzt.

Was auf den ersten Blick richtig gut erscheint, ist beim näheren Hinsehen doch nicht ganz so großzügig. Denn die 60 % Zuschuss beziehen sich lediglich auf den Festkosten-Anteil einer Behandlung beim Zahnarzt, den die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer Regelversorgung übernimmt.

Kommt es zu Komplikationen, ist Ihr Kiefer für die geplante Versorgung problematisch gebaut oder wünschen Sie hochwertigeren Zahnersatz für Ihr strahlendes Lächeln, kann Ihnen genau dieses Lächeln schnell vergehen – nämlich genau dann, wenn Sie die Höhe der Zuzahlungen erfahren, die auf Sie zukommen, wenn Sie nicht im Besitz einer Zahnzusatzversicherung oder Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie sind. Das geht dann tatsächlich oft richtig ins Geld.

Bonusheft 20Nehmen wir zum Beispiel die günstige „Kassen-Krone“. Das ist eine Vollguss-Krone mit Stahlgerüst, die nur an den sichtbaren Stellen verblendet wird. Wenn sie genau so bei Ihnen verarbeitet wird, entspricht sie voll und ganz den Kassenrichtlinien. Kommen keine Extras dazu und entstehen keine besonderen Komplikationen, erhalten Sie zur Rechnung, die der Zahnarzt ausstellt, einen Festkosten-Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 60 % dazu. Bei Behandlungskosten von etwa 270 EUR liegt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung dann bei 162 EUR. Wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben, bleibt Ihnen also noch ein beträchtlicher Eigenanteil von über 100 EUR, den Sie aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Trotz gut geführtem Bonusheft mit „Bonus 20“!

Noch drastischer stellen sich die aus eigener Tasche zu zahlenden Kosten dar, wenn Sie eine hochwertigere Versorgung wünschen oder aufwändigere Maßnahmen beim Zahnersatz notwendig werden. Bei einer voll verblendeten Keramik-Krone erwartet Sie, ohne Zahnzusatzversicherung test und trotz Bonusheft „Bonus 20“, eine Zuzahlung von ca. 480 EUR. Eine Goldkrone ist sogar noch teurer für Sie. Der Preis hierfür hängt nämlich wesentlich vom benötigten Goldanteil ab.

Beim Inlay verhält es sich ähnlich. Inlays sind Einlage-Füllungen, die entweder in einem zahntechnischen Labor oder mit Hilfe neuer Computertechniken in der Zahnarzt-Praxis angefertigt und anschließend in den vorbereiteten Zahn eingesetzt werden. Betragen die Behandlungskosten hierfür etwa 525 EUR, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Zuschuss von 45 EUR – vorausgesetzt, Sie haben ein Bonusheft „Bonus 20“. Der Restbetrag von über 450 EUR bleibt für Sie zur Zahlung übrig. Daher sollten Sie einen Zahnzusatzversicherungs-Vergleich durchführen und sich über geeignete Zusatzversicherungen erkundigen.

Doch es kann durchaus noch wesentlich teurer für Sie werden. Zahnersatz auf Implantat-Basis ist extrem kostspielig. Schnell sind Behandlungskosten in Höhe von 3.250 EUR entstanden, von denen die gesetzliche Krankenversicherung immerhin einen Zuschuss von etwa 384 EUR übernimmt, wenn Sie mit Ihrem Bonusheft „Bonus 20“ vorweisen können. Die Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, können also deutlich den finanziellen Rahmen sprengen.

Fazit:
Schöne, gepflegte und gesunde Zähne sind gerade heute eine Grundvoraussetzung für ein perfektes Erscheinungsbild und somit auch für privaten und beruflichen Erfolg. Die Kosten, die für Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Inlays oder Implantate entstehen können, sind ohne einen Zahnzusatzversicherungs-Test jedoch beträchtlich. Ein individuell auf Sie zugeschnittener Zahnzusatzversicherung-Vergleich trägt also wesentlich zur Erhaltung der Zahngesundheit bei, denn die Versicherung übernimmt unerwartete Behandlungskosten. Schauen Sie sich den Vergleichsrechner auf „www.versicherung-vergleiche.de“ an und entscheiden Sie sich für eine Versicherung aus dem individualisierten Zahnzusatzversicherungs-Vergleich, damit Ihnen Ihr strahlendes Lächeln erhalten bleibt.