Ratgeber Zahnzusatzversicherung Vergleiche

Zahnzusatzversicherungs Vergleiche – „Damit Sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen können?“

Es ist auch bei der Zahnzusatzversicherung nicht anders als bei allen anderen Versicherungen. Man verirrt sich schnell im Tarif-Dschungel, verliert den Überblick, gibt dann zähneknirschend die Suche nach dem passenden Tarif auf oder nimmt die erstbeste Versicherung, die vom Preis- / Leistungsverhältnis passt.

Behalten Sie bitte den Biss!
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Tarife der Zahnzusatzversicherungen, die angeboten werden:

A) Prophylaxe-Tarif
Er beinhaltet hauptsächlich die „Professionelle Zahnreinigung“. Geeignet für Personen mit gesunden Zähnen und dem Wunsch, sich diese zu erhalten.

B) 100 %-Kassenleistungs-Tarif
Dieser Tarif übernimmt die Kosten, wenn Sie eine hochwertigere Leistung wünschen, die die Höhe der Regelleistung übersteigt. Mit solch einer Zahnzusatzversicherung können Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse verdoppeln.

C) Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder

Kinder und Jugendliche benötigen häufig ab einem Alter von ca. 12 Jahren eine Behandlung beim Kieferorthopäden. Dieser spezielle Tarif verhindert, dass Sie für hohe Kosten, die eventuell auch durch eine Mehrkosten-Vereinbarung entstehen, allein aufkommen müssen. Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen, ist es wichtig zu wissen, ob der Tarif auch für KIG I-II leistet. Diese kieferorthopädische Behandlung wird von den Krankenkassen nämlich nur in Ausnahmefällen unterstützt. Ein Tipp: Erörtern Sie so früh wie möglich den Bedarf einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie, v.a. vor dem Erreichen eines Alters von 6 Jahren.

Kieferorthopädische Leistungen

Kieferorthopädische Leistungen werden in den meisten Tarifen nur für Personen unter 18 Jahren angeboten. Kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene werden eher selten erstattet. Einige Tarife bezahlen jedoch Leistungen bis zu einem bestimmten Höchstsatz.

Was bedeutet Mehrkosten-Vereinbarung?

Zusätzliche Belastungen hat man durch die Mehrkosten-Vereinbarung, denn Restbeträge müssen dann selbst bezahlt werden. Ein guter Tarif sollte Ansprüche aus der Mehrkosten-Vereinbarung erstatten.

Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zur GKVD) Premium-Tarif mit umfangreichen Leistungen (auch Zahnersatz)
Dieser Tarif beinhaltet alle oben genannten Leistungen und bietet Ihnen zusätzlich hohe Erstattungen im Bereich des hochwertigen Zahnersatzes an. Hnweis: Bei Premium-Tarifen sind kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene eher selten beinhaltet.

Jetzt geht es den Tarifen an die Wurzel – achten Sie auch auf diese Details:

• Wie hoch ist die Beteiligung des gewünschten Tarifs an den Leistungen, die bei den
gesetzlichen Krankenkassen als Regelleistung gelistet sind?

• Wie hoch ist die Beteiligung des Tarifs an Implantaten und Kronen aus hochwertigem
Material?

• Versichert der Tarif vorhandenen Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Implantate oder
herausnehmbaren Teil- und Vollprothesen mit?

• Werden bereits vorhandene Zahnlücken mitversichert?
Diese Information ist wichtig für später durchzuführende Behandlungen. Wenn der Tarif
das nicht leistet, zahlt er auch nicht dazu, wenn die Lücken wieder geschlossen werden
sollen.

• Zahlt der Tarif auch kosmetische Maßnahmen?
Dazu gehört die Verblendung von Brücken und Kronen im Bereich der Seitenzähne.

• Wie viele Inlays und Implantate erstattet der Tarif?
Schauen Sie außerdem nach, ob der Tarif bei Implantaten auch „augmentative“
Behandlungen (Knochenaufbau) und „funktionsanalytische“ Maßnahmen erstattet.

Wissenswertes!
Sie erhalten volle Leistungen, wenn die Zahnzusatzversicherung unabhängig vom Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Es gibt aber auch Tarife, die regelmäßige Besuche beim Zahnarzt durch einen höheren Zuschuss belohnen.

Stichwort „Bindendes Preis-Leistungs-Verzeichnis“!

Dieser Zusatz bedeutet, dass die maximalen Kosten einer Behandlung festgelegt sind. Besser wäre eine Berechnung auf Basis des „Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses“ (BEL II)!

Zeigen Sie Zähne – Auch das ist interessant für Sie!

Zahnreinigung bzw. die professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040 wird von vielen Zahnzusatzversicherungen bezuschusst. Achten Sie darauf, wie hoch der Zuschuss jährlich ist. Zum Teil werden auch zwei Behandlungen pro Jahr voll erstattet. Einige Tarife haben auch Fissuren-Versiegelungen, Behandlungen von überempfindlichen Zahnflächen, Fluoridierung und Füllungen aus Kunststoff statt Amalgam im Programm.

Schauen Sie nach, ob Wurzelkanal- sowie Parodontose-Behandlungen und Aufbiss-Schienen (sofern nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung verschrieben) erstattet werden.

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sind häufig Wartezeiten zu beachten!

• Zahnbehandlung (Wartezeit bis drei Monate)
• Zahnersatz (Wartezeit bis acht Monate)

Doch Wartezeiten sind von Tarif zu Tarif unterschiedlich, manche Versicherungen verzichten sogar ganz darauf, allerdings muss die Wartezeit eingehalten werden, auch wenn Behandlungsbedarf besteht.

Bei Unfällen während der Wartezeit wird sofort unterstützt, wenn der behandelnde Zahnarzt die Notwendigkeit bescheinigt.

Die meisten Tarife begrenzen die Erstattung der Kosten in den ersten Jahren und bieten lediglich einen jährlichen Maximal-Betrag für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Achten Sie darauf, wie lange und wie hoch die Erstattung begrenzt ist. Hinweis: Bei Unfall entfallen sämtliche Begrenzungen.

Hat die Zahnzusatzversicherung eine Alterungsrückstellung im Tarif festgelegt, ist der Tarif anfangs vergleichsweise teuer, steigt aber nicht weiter an.

Gut zu wissen!
Einige Versicherer stellen gleich zu Beginn Fragen, um sich ein Bild von der Zahngesundheit der zu versichernden Person zu machen. Es ist auf jeden Fall ratsam, diese Fragen mit dem behandelnden Zahnarzt vorab durchzusprechen, damit keine falschen Angaben gemacht werden.

Manche Versicherer verzichten darauf, Fragen nach dem Zahnstatus und laufender Behandlung zu stellen. Kommt es dann aber zu Behandlungsbedarf, holen die Versicherer die notwendigen Informationen vom behandelnden Zahnarzt nachträglich ein. Das kann dann böse Überraschungen bei der Kostenerstattung geben.

Jetzt sind Sie gut informiert und finden wahrscheinlich schnell den passenden Tarif für Ihre individuelle Zahnzusatzversicherung. Noch leichter finden Sie Ihre Zahnzusatzversicherung auf www.versicherung-vergleiche.de. Dort gibt es einen umfangreichen Zahnzusatzversicherungs-Vergleich.