Professionelle Zahnreinigung – Professionelle Abrechnung!

Professionelle Zahnreinigung (PZR) – Professionelle Abrechnung!

Darauf sollten Sie achten!

Genauso professionell wie der Zahnarzt Ihre Zähne reinigt, sollte er auch die Abrechnung der professionellen Zahnreinigung (PZR) durchführen. Das ist für eine reibungslose Erstattung der entstehenden Kosten durch Ihre Zahnzusatzversicherung nämlich sehr wichtig.

Das müssen Sie wissen!

Professionelle ZahnreinigungFür jeden Ihrer Zähne, den Ihr Zahnarzt professionell reinigt, darf er einen Pauschalbetrag von 1,56 EUR abrechnen. Dafür steht ihm seit Januar 2012 die Ziffer 1040 in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zur Verfügung. Ihr Zahnarzt kann den so entstehenden Betrag mit dem 1-fachen, 2,3-fachen oder, in Ausnahmefällen, mit dem 3,5-fachen Faktor multiplizieren und abrechnen.

Unter ganz normalen Bedingungen (normaler Kiefer, 28 vorhandene Zähne) kostet eine professionelle Zahnreinigung (PZR) etwa 102 EUR.

Haben Sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, müssen Sie diesen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen. Trotz eventuell vorhandenem Bonusheft gibt es keinen Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Die zahlt lediglich einmal jährlich die Entfernung von Zahnstein und bei Kindern unter anderem auch noch eine Fissurenversiegelung der 6er und 7er Zähne im Ober- und Unterkiefer.

Trotz einer abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung vergleich kann es Ihnen passieren, dass Sie einen gewissen Anteil der Rechnung selbst bezahlen müssen. Hier lohnt es sich also beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung test genau darauf zu achten, in welcher Höhe Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) übernommen werden. Die Höhe der Erstattungs-Kosten hängt aber niemals mit dem Bonusheft oder dem Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen.

Wichtig!
Von der gesetzlichen Krankenkasse bekommen Sie, bis auf ganz wenige Ausnahmen, keine Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) erstattet. Es gibt also auch mit einem Bonusheft keinen Festkostenzuschuss.

Achten Sie auf eine detaillierte Rechnung!

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung vergleich abgeschlossen haben, die eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beinhaltet, sollte Ihre Rechnung vom Zahnarzt sehr präzise ausgestellt werden, damit die Kosten der Behandlung reibungslos erstattet werden können. In der Rechnung muss deutlich werden, dass Ihr Zahnarzt Ihnen zu dieser professionellen Zahnreinigung geraten hat! Die Rechnung darf auf keinen Fall nach § 2 Absatz 3 der GOZ ausgestellt sein.

Zum Vergleich und besseren Verständnis – Muster-Abrechnungen:

1. Eindeutige Abrechnung:

  • Datum,
  • Gebühren-Ziffer (1040)
  • Anzahl der behandelten Zähne
  • Bezeichnung der Leistung (professionelle Zahnreinigung)
  • Gesamtbetrag

Solch eine Rechnung macht keine Probleme und kann bei der Zahnzusatzversicherung test bedenkenlos eingereicht werden.

2. Unklare, nicht eindeutige Rechnung:

  • Datum
  • Anzahl der Zähne
  • unklare Gebühren-Ziffer (PSS50)
  • unklare Bezeichnung der Leistung (Intensiv-Prophylaxe und parodontale Erhaltungstherapie)

Sie müssen damit rechnen, dass die Zahnzusatzversicherung vergleich verzögert zahlt und Fragen zur Rechnung stellt.

3. Ungenügende Abrechnung:

Stellt der Zahnarzt eine Rechnung aus, die eine Vereinbarung zwischen ihm und Ihnen darstellt und darauf hinweist, dass die Leistungen außerhalb der Gebührenordnung abgerechnet werden, ist das für eine Zahnzusatzversicherung ein Grund, nicht zu zahlen.

Sie sollten in diesem Fall von Ihrem Zahnarzt unbedingt eine neue Rechnung erbitten, die der oben aufgeführten Rechnung 1 entspricht.

Das Einreichen der Rechnung – Immer im Original – immer per Post!

Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung durch Ihren Zahnarzt haben Sie nun die Rechnung in Ihren Händen. Sie sollte in zweifacher Ausfertigung erstellt worden sein.

Wichtig: Das Original der Rechnung geht an die Zahnzusatzversicherung. Das Duplikat behalten Sie.
Ihre Zahnzusatzversicherung erstattet den fälligen Betrag nie an Ihren Zahnarzt, sondern immer an Sie.

Haben Sie Ihrem Zahnarzt die Rechnung bereits bezahlt, reichen Sie nun das Original per Post bei der Zahnzusatzversicherung ein und warten auf den Zahlungseingang des zu erstattenden Betrags auf Ihr Konto.

Sie können aber auch die Original-Rechnung umgehend per Post bei der Zahnzusatzversicherung einreichen, warten den Eingang der Zahlung auf Ihr Konto ab und überweisen dann an den Zahnarzt. Bitte beachten Sie dabei: Maßgeblich für die rechtzeitige Begleichung der Rechnung ist immer das darauf genannte Zahlungsdatum, nicht der Eingang der vom Versicherer ausgezahlten Erstattungsleistung.

Das Einreichen der Rechnung geht formlos, mit dem Vermerk Ihrer Versicherungsnummer auf der Rechnung oder mir einer vom Versicherer zur Verfügung gestellten Kurzmitteilung.

Wenn Sie Ihre PZR Rechnung einfach und schnell auf Richtigkeit überprüfen wollen, können Sie das auf www.versicherung-vergleiche.de einfach, schnell und kostenlos erledigen!