Krankschreibung – Darf man trotzdem arbeiten gehen

Bei Krankschreibung dennoch zur Arbeit – Aus finanziellen Gründen?

Glaubt man aktuellen Untersuchungen, gehen Berufstätige in Deutschland auch zur Arbeit, wenn sie eigentlich krank zu Hause bleiben sollten. Seit vielen Jahren bleibt der Krankenstand in unserem Land auf einem geringen Niveau. Die Angst um den Arbeitsplatz spielt dabei eine große Rolle. Ob nun als Berufsanfänger am ersten Arbeitsplatz, ob als alleinerziehende Mutter oder Vater, ob als Workaholic oder sogar als Opfer von Mobbing: Die Gründe, krank zur Arbeit zu gehen, sind vielfältig und nicht immer auf den ersten Blick zweifelsfrei zu identifizieren. Doch letztlich kann es auch dem ehrgeizigsten Mitarbeiter passieren, dass er einige Tage mit einer Krankschreibung, oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu Hause bleiben muss. Dann ist es gut, wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, damit Sie sich im Zweifel nicht unnötig Ärger einhandeln.

Neben der rechtlichen Seite müssen Sie aber auch noch einen finanziellen Aspekt beachten, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Läuft nämlich die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei längerer Erkrankung nach 42 Tagen aus, erhalten Sie nur noch ein Krankengeld Ihrer Krankenkasse. Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben Sie finanzielle Einbußen, wenn Sie neben Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung keine Zusatzversicherung für ein privates Krankentagegeld abgeschlossen haben.

Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Krankschreibung mit gelbem ScheinDie Situation ist in deutschen Unternehmen keine Seltenheit: Sie sind arbeitsunfähig, Ihr Arzt hat eine Krankschreibung ausgestellt. Handelt es sich nur um einige Tage, ist das für Ihre Krankenversicherung erst einmal kein Problem. Bis zum 42. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit läuft die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Sie erhalten das volle Gehalt weiter. Vielleicht fühlen Sie sich aber nach einigen Tagen schon wieder deutlich besser. Vielleicht wollen Sie Ihren Arbeitgeber nicht mit einer unnötig langen Phase der Abwesenheit vom Arbeitsplatz verärgern. Vielleicht wissen Sie um Ihre zentrale Stellung im Betrieb und wollen ein Projekt erfolgreich voranbringen. Ihre Gründe, noch vor dem Ablauf der Krankschreibung wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, können durchaus vielfältig und individuell ganz verschieden sein.

Als Arbeitnehmer müssen Sie wissen, dass es sich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich um eine Prognose Ihres Arztes handelt. Sie gibt an, wie lange Ihre Gesundung voraussichtlich dauern wird. In dieser Phase gilt aber kein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Konkret bedeutet das, dass Sie auch während der Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehen können. Ihr Versicherungsschutz bleibt voll erhalten. Selbst wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand durch die Wiederaufnahme Ihrer Arbeit doch noch verschlechtern sollte, bleibt der Versicherungsschutz voll bestehen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift weiterhin unverändert bei Wegen zwischen dem Arbeitsort und Ihrem Wohnort und während der Arbeit. Auch die gesetzliche Krankenversicherung gilt unverändert weiter.

Trotzdem sind Sie natürlich gut beraten, sich noch vor der frühzeitigen Arbeitsaufnahme mit ihrem Arbeitgeber zu verständigen. Das gebietet schon der partnerschaftliche Umgang miteinander. Außerdem schaffen Sie dadurch frühzeitig die gebotene Transparenz, und Ihr Arbeitgeber erhält zusätzliche Planungssicherheit. Beachten müssen Sie außerdem, dass der Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht hat. Im schlimmsten Fall macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er Sie beschäftigt, obwohl Sie sichtbar nicht fähig sind, Ihrer Arbeit nachzugehen.

Eine ganz eindeutige Regelung sieht der Gesetzgeber bei nebenberuflichen Tätigkeiten während der Krankschreibung vor. Die Arbeitserlaubnis während der Krankschreibung besteht nur bei Ihrem eigenen Arbeitgeber. Wenn Sie während der Erkrankung eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben, hat Ihr Arbeitgeber das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Während einer kurzfristigen Arbeitsunfähigkeit dürften Sie aufgrund der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers keine finanziellen Einbußen erleiden. Diese Lohnfortzahlung gilt allerdings nur bis zum 42. Tage der Arbeitsunfähigkeit. Natürlich kann es Erkrankungen geben, die eine längere Phase der Gesundung nach sich ziehen. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnt der Bezug von Krankengeld. Dieser greift in jeder Krankenversicherung, er ist unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse macht rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens aus. Von Ihrem Krankengeld müssen Sie noch die Beiträge für die Rentenversicherung, für die Arbeitslosenversicherung und für die Pflegeversicherung abziehen. Das heißt, Sie haben durch den Bezug des Krankengelds einen erheblichen finanziellen Verlust, der während einer langen Phase der Erkrankung zur Belastung werden kann. Diese Einbuße kann auch entstehen, wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Dann schließen Sie bei Ihrem Versicherer eine Krankentagegeldversicherung ab, die mindestens Ihr gewohntes Nettoeinkommen zuzüglich der Beiträge für die Sozialversicherung ausgleichen sollte.

Für gesetzlich Versicherte bietet sich eine private Krankentagegeld Zusatzversicherung an. Sie ist ideal geeignet, um das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken. Ein Versicherungsvergleich hilft, den günstigsten Anbieter mit dem besten Angebot zu finden. So dürfen Sie sicher sein, auch bei einer langen Phase der Krankschreibung den vollen Versicherungsschutz und das gewohnte Einkommen zu erhalten, um sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren zu können.