Die Mofa- und Rollerversicherung

Was Sie zum Zweirad und die Rollerversicherung ihres Nachwuchses wissen sollten

Rollerversicherung abschließen bei ACIO.deWenn Ihr Kind einen Führerschein mit 15 oder 16 Jahren machen möchte, hat es mehrere Möglichkeiten, benötigt aber auch eine Rollerversicherung. Es kann eine Mofa-Prüfbescheinigung für ein Zweirad (Klasse: Mofa) mit 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h schon mit 15 Jahren erwerben. Doch die meisten Jugendlichen warten lieber ein weiteres Jahr und machen den Führerschein für die Klassen 50 ccm (Klasse: AM) oder sogar den 125 ccm (Klasse: A1). Denn mit diesen Fahrzeugen lassen sich viel höhere Geschwindigkeiten umsetzen und vor allem attraktivere Fahrzeuge bewegen. Die Fahrzeuge Mofa und 50er bewegen sich in der gleichen Versicherung. Allein die Klasse A1-Fahrzeuge bedürfen einer KFZ-Versicherung und müssen als Leichtkraftrad versichert werden.

Besonders bei den kommenden Temperaturen wird das motorisierte Zweirad aus der Garage geholt und der Helm aufgesetzt. Nicht zuletzt Jugendliche fahren mit Rollern und Sportmaschinen, sondern auch viele Erwachsene nutzen diese Fahrzeuge im Stadtverkehr, nicht zuletzt wegen der Kostenersparnis und des Parkplatzmangels.

Was der Polizei immer wieder auffällt ist, dass vielen Jugendlichen die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenzen von 25, 45 oder gar 100 km/h nicht schnell genug sind. Daher wird kurzerhand selbst getunt und an dem Zweirad herumgeschraubt. Was von vielen Eltern gar nicht bemerkt wird, ist, dass die Frage nach Geld für einen neuen Zylinder nicht als neues Interessengebiet angesehen werden, sondern bereits hinterfragt werden sollte. Denn oftmals ist schon das bloße ändern einer Kupplung, eines Stoßdämpfers oder eben des erwähnten Zylinders zu eine strafbare Handlung und somit gesetzeswidrig.

Selbst wenn die Kleinkrafträder oder Mofas bis 50ccm keiner TÜV-Prüfung unterliegen, sind dennoch gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Mofas dürfen zum Beispiel nur einen Sitz haben, keiner zweiten Person Platz bieten und nur einen maximalen Hubraum von 50ccm besitzen.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus

Grundsätzlich sind Änderungen von Laien, die selbst an Kupplung, Antrieb, Motor, Gabel und Federbein, die vorgenommen werden, nicht erlaubt. Sie sind grundsätzlich von einer Fachwerkstatt durchzuführen, um die allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten und um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Ist der Ausführende ein geübter Schrauber oder eine Fachwerkstatt, dürfen Federelemente und der Motor im Rahmen der St.VZO verbessert werden. Im Anschluss müssen die Umbaumaßnahmen vom TÜV abgenommen werden. Die professionelle Veränderung mit TÜV-Abnahme ist einer laienhaften Schrauberei vorzuziehen, da nicht nur das eigene Leben auf dem Spiel steht, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer.

Zudem ist zu beachten, dass das Herumschrauben an dem Fahrzeug eine Veränderung der Leistungsklasse zu Folge haben kann und somit der Versicherungsschutz und die Fahrerlaubnis erlischt.

Eigenmächtiges Herumschrauben hat schwerwiegende Folgen

Im Falle eines Unfalles kann das schwerwiegende Folgen haben. Denn sollte nach dem Unfall am Fahrzeug ein unerlaubtes Tuning ermittelt werden, muss die Versicherung nicht mehr für den Unfall aufkommen. Wenn ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, erlischt dann nicht direkt der Versicherungsschutz, jedoch kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und er muss das Geld an die Versicherung zurückzahlen. Demzufolge ist nicht nur der Nachwuchs gefährdet, sondern auch die Eltern stehen in der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge den Bestimmungen entsprechen.

Ein weiteres Risiko besteht bei einer Polizeikontrolle. Kommt der Filius in eine Verkehrskontrolle, kann es sehr teuer werden. Der Verstoß wird als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eingestuft, da diese nur für das ungetunte Fahrzeug gilt. Damit nicht genug, denn die bestehende Fahrerlaubnis wird eingezogen. Zudem rückt der nächste Führerschein in weite Ferne.

Wichtig: Der Halter eines Mofas beziehungsweise Rollers trägt die Verantwortung. Wenn ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis für das frisierte Zweirad einen Unfall baut, haftet der Halter. In einzelnen Fällen können sehr harte Strafen verhängt werden, deren Konsequenzen sich für die Fahrzeugführer bis in das Erwachsenenalter ziehen können. Zusätzlich können die getunten Fahrzeuge auch ersatzlos eingezogen werden.

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