Wissenswertes zum Versicherungsvertrag

Wann kommt der Vertrag mit der Versicherung zustande

Ein Versicherungsvertrag besteht aus mehreren verschiedenen Teilen. Der Verbraucher unterschreibt jedoch immer nur den Antrag selbst. Dieser Antrag stellt nur den Grundstock für eine Versicherung dar. Er beschreibt das zu versichernde Risiko, enthält Regelungen bezüglich der Prämie und besondere Vereinbarungen, die der Antragsteller gerne im Vertrag geklärt haben möchte.

Mit der Antragsstellung ist ein Versicherungsvertrag jedoch meistens noch lange nicht zustande gekommen. Zunächst möchte die Versicherung den Antrag überprüfen und das Risiko wird kalkuliert. Schließlich hat die Gesellschaft auch das Recht einen Antrag abzulehnen. Eine Ausnahme bildet hier nur die so genannte vorläufige Deckungszusage, z.B. in der Kraftfahrzeugversicherung.

Ein zustande gekommener Vertrag liegt erst dann vor, wenn die Versicherungsgesellschaft die Police oder den Versicherungsschein ausgefertigt hat. In diesen Dokumenten werden der Versicherte und das versicherte Risiko genau beschrieben. Außerdem wird die Prämie (eventuell zuzüglicher Risikoaufschläge) fixiert und festgelegt, welche gesetzlichen Regelungen und welche Versicherungsbedingungen für den Vertrag gelten.

Diese Regeln und Bedingungen rund um den Vertrag sind oft entscheidender in den wichtigen Fragen, ob und wie viel die Versicherung zahlen muss. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte der Kunde sich also immer auch informieren, woraus der konkrete Vertrag besteht und auf welchen rechtlichen Grundlagen der Vertrag aufbaut.

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