Aktuelle Versicherungsthemen – KW 47

Sehhilfezusatzversicherungen sind eine Sinnvolle Ergänzung

Mensch mit Brille
Sehhilfezusatzversicherung von acio.de

Immer mehr Menschen nutzen Computer, Smartphones oder Tablets auf der Arbeit und natürlich auch in der Freizeit. Besonders Menschen die im Büro arbeiten und ständig auf einen Bildschirm schauen müssen, oder ständig auf Ihr Handy blicken, strengen Ihre Augen sehr an. Durch diese Anstrengung können, nicht zuletzt durch das älter werden, Fehlsichtigkeit entstehen und Sehhilfen notwendig werden.

Erwachsenen wird, im Gegensatz zu Kindern bis 18 Jahren, nur eine Sehhilfe von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn auf beiden Augen, trotz Sehhilfe, auf dem besseren Auge nur noch eine Sehleistung von 30 % besteht. In diesem Fall zahlen die Kassen bundesweit vereinbarte Festbeträge für die Gläser. Brillengestelle hingegen, werden nicht finanziert.

Da Sehhilfen, insbesondere Kontaktlinsen sehr teuer werden können, sollten Menschen mit diesem Bedarf, nicht zuletzt wegen der besonderen Vorsorgeuntersuchungen, mit einer Sehhilfenzusatzversicherung Vorsorgen.

Vorsorgeuntersuchungen sind wichtige Merkmale einer Guten Versicherungen

Doch nicht nur Leistungen wie Brillen oder Kontaktlinsen werden mit einer sogenannten Zusatzversicherung gedeckt, auch Vorsorgeuntersuchungen sind mit enthalten.
Dazu zählt die Glaukom-Untersuchung. Durch diese Untersuchung kann der grüne Star erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Unbehandelt kann diese Krankheit nicht selten zu einer Erblindung des Auges führen. Die gesetzlichen Versicherungen zahlen solche Untersuchungen eher selten und wenn, nur bei einem begründeten Verdacht des Augenarztes. Für Menschen ab dem 40. Lebensjahr empfohlen werden solche Untersuchungen von Ärzten empfohlen.

Weitere Leistungen der Zusatzversicherung sind die Kosten für eine Gesichtsfeldmessung, eine Augeninnendruckmessung und eine Untersuchung des Kammerwinkels. Auch durch diese Untersuchungen können Sehstörungen frühzeitig festgestellt werden und Erblindungsprozesse rechtzeitig mit entsprechenden Behandlungen verhindert werden.

Sehhilfezusatzversicherungen sind keine Versicherungen für beschädigte Brillen

Die Sehhilfenzusatzversicherung ist in erster Linie eine Krankenzusatzversicherung und somit haftet sie nicht für beschädigte oder verloren gegangene Brillen oder Kontaktlinsen. Bei dieser Versicherung steht die Vorsorgeuntersuchung der Augen im Vordergrund und bietet daher entsprechende Leistungen an.

Dennoch werden Aufgrund der sich häufig ändernden Sehstärken der Patienten, in regelmäßigen Abständen neue Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, bei manchen Versicherungen bis zu 400 EUR, finanziell unterstützt.