Aktuelle Versicherungsthemen – KW 42

Diese Woche: Die Deutschen und Ihr Gesundheitssystem. Wartezeiten beim Arzt für Kassenpatienten verkürzen. Diese Gesundheitschecks zahlt die Krankenkasse.

Deutsches Gesundheitssystem – So zufrieden wie noch nie

Momentan sind zwei von drei Bundesbürgern mit dem Gesundheitssystem zufrieden und glauben, dass es den zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist, schreibt das Versicherungs-Journal. Dennoch wissen die Menschen aber auch, dass Kostensteigerungen auf sie zukommen werden. Nicht wenige fürchten, dass sie zukünftig vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt werden, oder zumindest für die IGel-Leistungen immer häufiger ins Portemonnaie greifen zu müssen.

Gemäß einer Studie der Techniker Krankenkasse zeigt sich eine doppelt so hohe Zufriedenheit, in der Bevölkerung, wie sie im Jahr 2006 gemessen wurde. Dennoch wird auch die Sorge deutlich, dass viele Menschen vom medizinischen Fortschritt nicht profitieren könnten, da sie Kürzungen im Leistungsumfang befürchten.

Gerade die Privatversicherten stehen der Zukunft skeptisch gegenüber. Sie sind zwar mit dem Gesundheitssystem ausgesprochen zufrieden, glauben aber dass es in der jetzigen Form zukünftig nicht finanzierbar sein wird.

Viele der befragten Teilnehmer sind bereit längere Wege zum Arzt auf sich zu nehmen, sofern er eine besondere Qualität anbietet, um bei schweren Erkrankungen zu helfen. Dies gilt auch für ein Krankenhaus mit einem besonders guten Ruf.

Bei leichten Beschwerden ist die Geduld begrenzt, um auf einen Termin beim Facharzt zu warten. Eine Terminvergabe innerhalb der ersten drei Tage ist 16 Prozent der Befragten wichtig, wogegen sogar 29 Prozent eine Wartezeit von zwei Wochen akzeptabel finden. Für die Gesetzlich Versicherten möchte der Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) klare Regeln schaffen.

Er ist der Überzeugung, dass Menschen, die Igel-Leistungen nutzen und somit häufig Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen, von kürzeren Wartezeiten profitieren sollten.

Die Bereitschaft, sich mit der Absicherung im Pflegefall zu befassen, steigt laut der Studie mit dem Alter. Bisher hat sich erst jeder Fünfte von den jungen Erwachsenen damit befasst. Dagegen sehen die Menschen ab Mitte 60 starken Handlungsbedarf.

Betrachtet man die Kosten für einen Pflegeplatz der höchsten Pflegestufe, der bei 3.300 Euro liegt, wird es schnell deutlich, dass eine zusätzliche Absicherung im Pflegefall unausweichlich ist. Was viele nicht wissen, die Kosten im Fall des Falles trägt die Gesetzliche Krankenversicherung meist nicht mal bis zur Hälfte. Darüber hinaus, räumen 62% der Teilnehmer ein, nicht genug für ihre Absicherung getan zu haben.

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Wartezeiten beim Arzt – So soll sie verkürzt werden

Wartezeit beim Arztbesuch
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Im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ soll die Terminvergabe der Patienten verbindlich und im Detail für das deutsche Gesundheitssystem geregelt werden.

Gesundheitsminister Gröhe (CDU) sieht akuten Handlungsbedarf, da Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle einer schweren Erkrankung längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Derzeit soll ein Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ nach Informationen des Versicherungs-Journals demnächst den Status Referentenentwurf erhalten.

Im Grundsatz hat sich die große Koalition von CDU/CSU und SPD bereits auf die Einrichtung einer Terminservicestelle für gesetzliche Versicherte verständigt. Sie soll dafür Sorge tragen, dass innerhalb einer Woche ein Behandlungstermin vergeben wird, den der Patient innerhalb von vier Wochen bei einem Facharzt annehmen kann. Diese Vermittlungstätigkeit soll die Kassenärztliche Vereinigung übernehmen.

Verfügt der gesetzlich Versicherte über eine Überweisung, kann er von der Terminservicestelle nur innerhalb einer Woche an einen Facharzt vermittelt werden. Lediglich für Termine bei einem Augen-, Frauen- oder Kinderarzt ist keine Überweisung notwendig.

Es gibt zwei wesentliche Rahmenbedingungen für die Terminierung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder eine bestimmte Arztpraxis oder ein bestimmtes Krankenhaus. Zudem soll die Entfernung zum Behandlungsort zumutbar und mittels einer vernünftigen Verkehrsanbindung für die erkrankte Person (rüstig oder gebrechlich) erreichbar sein.

Zukünftig sollen die Wartezeiten im Gesundheitssystem in einem Rahmen von vier Wochen liegen, gelingt dies nicht, soll die Ambulanz in einem Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Lediglich eine Ausnahme wird akzeptiert und zwar dann, wenn eine Behandlung innerhalb von vier Wochen nicht medizinisch notwendig ist.

Im Grunde macht die Terminvergabestelle dem Patienten nur einen Terminangebot, da die freie Arztwahl unberührt bleiben wird. Die oben angesprochene Studie der Techniker Krankenkasse stellt eindeutig dar, dass Patienten auf Ihren Arzt auch gerne länger warten oder längere Anfahrtswege in kauf nehmen.

Diese Gesundheits-Checks zahlt die Krankenkasse

Gesundheitscheckliste
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Das kostbarste ist unsere Gesundheit, nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für die Krankenkassen. Um hohe Kosten zu vermeiden, zahlen Krankenkassen gerne eine Reihe von Maßnahmen zur Früherkennung. Denn je früher die Erkrankung erkannt wird, desto höher stehen die Chancen auf Heilung.

Ab einem Alter von 35 Jahren steht jedem versicherten alle zwei Jahre ein genereller Gesundheits-Check zu. Hierzu gehören eine Ganzkörperuntersuchung mit Blutdruckmessung, Blutproben für die Cholesterin- und Blutzuckerwerte, eine Urinuntersuchung und ein ausführliches Arztgespräch. Schwerpunkte sind bei der Untersuchung Diabetes, Herz- Kreislauf- und Nierenerkrankungen.

Untersuchungen für die Früherkennung von Haut-, Brust-, Gebärmutter-, Darm-, und Prostatakrebs sind dagegen im Deutschen Gesundheitssystem fest geregelt. Hier gibt es weitere Tests, die durch IGel-Leistungen abgerechnet werden. Das bedeutet, der Patient trägt die Kosten für diese Behandlung in der Regel selbst. Es sei denn er verfügt über eine private Zusatzversicherung die Abrechnungen nach GOÄ akzeptiert und die Abrechnung sämtlicher medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.

Gebiss
Einmal Jährlich zahlt die Kasse eine sogenannte „eingehende zahnärztliche Untersuchung“ und eine Zahnsteinentfernung.

Darmuntersuchung
Für Frauen und Männer findet jedes Jahr ab 50 bis 55 Jahre eine regelmäßige Darmkrebsfrüherkennung statt. Ab 55 Jahren ist die Untersuchung nur noch alle zwei Jahre erforderlich. Des Weiteren werden ab 55 Jahren zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren, als Alternative zur Stuhluntersuchung angeboten.

Haut
Ab dem 35. Lebensjahr kann man eine Hautkrebsvorsorge-Untersuchung durchführen lassen, die mittels eines Ganzkörper-Screenings und einer gezielten Befragung des Patienten durchgeführt wird.

Prostata-Untersuchungen
Mit fast 60.000 Neuerkrankungen im Jahr ist Prostatakrebs die häufigste Erkrankung bei Männern. Im Alter von 45 Jahren kann sich jeder Mann einmal im Jahr mit einer Tastuntersuchung vorsorglich checken lassen. Zu diesem Test kommt ein weiterer hinzu. Hierbei wird das Blut auf den Tumormarker PSA untersucht. Sollte der wert erhöht sein, kann Prostatakrebs dahinter stecken, muss aber nicht. Hier ist es ratsam eine zweite Meinung einzuholen.

Weibliche Brust
Die Kassenleistung beinhaltet die einmal Jährliche Brustkrebs-Früherkennungs-Untersuchung. Hierbei geht es um eine Tastuntersuchung der Achselhöhlen und der Brust als Krebs-Vorsorge. Ebenso wird der Patientin eine Anleitung zur Selbstuntersuchung gegeben. Im Alter von 50. bis zum 69. Lebensjahr wird alle zwei Jahre eine Mammografieuntersuchung (Röntgen) gezahlt.

Gebärmutter
Für Frauen ab Erreichung des 20. Lebensjahres, mittels Abstrich des Gebärmutterhalses, Untersuchung der inneren und äußeren Organe zur Krebsvorsorge. Für Frauen bis zum Alter von 25 Jahren wird einmal im Jahr ein Chlamydien-Screening durchgeführt. Dieses soll vor zu später oder Nichtbehandlung des Erregers schützen, was zur Unfruchtbarkeit führen könnte.

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