Aktuelle Versicherungsthemen – KW 38

Diese Woche:  Testsieger unter den Zahnzusatzversicherungen  in Versicherungsvergleich aufgenommen. Ist eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll. Arzt oder Heilpraktiker.

Stiftung Warentest hat die 55 Besten Zahnzusatzversicherungen ermittelt – Der Testsieger hat uns überzeugt

Mann mit Zahnlücke
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In Deutschland hat im Schnitt jeder achte Mensch mindestens eine Zahnlücke, da der Zuschuss der Krankenkassen oft für eine optimale Versorgung nicht ausreicht.

Im Auftrag der Apotheken Umschau erhob  die  GfK eine Studie, die deutlich macht, dass mehr als 40 Prozent der Deutschen, sich die Kosten für Zahnersatz nicht leisten können und damit eine Zahnzusatzversicherung dringen notwendig wäre.

Finanztest überprüfte aufgrund dieser Studie 68 Zahntarife, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind. In diesen Tarifen kann es nach Vertragsschluss keine altersabhängigen Beitragssteigerungen geben. Weiterhin wurden  121 Zahntarife berücksichtigt, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert werden. Hier ist es möglich, dass die Beiträge nach Vertragsschluss durch das zunehmende Alter des Versicherungsnehmers steigen.

Aus diesen 189 getesteten Zahnzusatzversicherungen wurden 55 mit „Sehr Gut“ ausgezeichnet.
Besonders ist uns der Tarif der Deutschen Familien Versicherung aufgefallen, die mit einem hohen Preis/Leistungs-Verhältnis punktete. Das Urteil der Finanztest 08/14 lautete „Sehr gut (0,5)“ und damit Testsieger.

Die Erstattungsleistungen der Versicherung im Bereich „ohne Altersrückstellung“ sind unter anderem:

Die Erstattung von 100% Zahnbehandlung und Zahnersatz, Kunststofffüllungen statt Amalgam, Kieferorthopädie für Kinder, tägliches Kündigungsrecht, Die Versicherung kann bei Arbeitslosigkeit und Krankheit beitragsfrei fortgeführt werden.

Unser Tipp: Vergleichen Sie unsere Angebote in  unserem Versicherungsvergleich. Dort können Sie Ihren individuellen Tarif anfordern.

Was spricht für eine professionelle Zahnreinigung

Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sollte man prinzipiell die Zähne zwei

Professionelle Zahnreinigung
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mal im Jahr reinigen lassen, allerdings jedoch nur, wenn es auch wirklich notwendig ist, schreibt die Apotheken-Umschau.

Durch die Zahnreinigung lässt sich das Risiko für Zahnkrankheiten deutlich vermindern. Zudem werden die verbleibenden 40 Prozent des Mundraumes, die man nicht durch die normale Reinigung mit einer Bürste erreicht gesäubert.

Kritiker der professionellen  Zahnreinigung geben zu Bedenken, dass durch die Pulverstrahlgeräte die Zahnoberfläche aufgeraut wird und dadurch die Schutzschicht des Zahnes dauerhaft beschädigt werden kann. Der angesprochene Effekt ist jedoch eher gering, da sich durch das abschließende Polieren der Zähne die Oberfläche wieder glättet und das fluorieren mit einem speziellen Lack die Zähne wieder zügig erholen lässt.

Sie sollten auf folgende Dinge bei der Auswahl des behandelnden Zahnarztes beachten:

  • dass die Behandlung nicht pauschal ohne Vorkontrolle vereinbart wird
  • das der Zahnarzt selbst oder eine ausgebildete Helferin die Reinigung vornimmt
  • Erkundigen Sie sich nach den Behandlungsschritten und lassen Sie unnötige weg, das spart Geld
  • Klären Sie vorab welche Kosten auf Sie zukommen, diese können je Arzt unterschiedlich hoch sein

Im allgemeinen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, wobei auch ausnahmen vorkommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse und sollten Sie keine Kostenübernahme vereinbart haben, sollten Sie vielleicht über eine Zusatzversicherung nachdenken.

Zum Arzt oder zum Heilpraktiker

Der Trend zum Heilpraktiker ist in Deutschland laut dem Naturheil Magazin auf dem Vormarsch und somit ungebrochen. Wer sich für eine  naturheilkundliche Behandlung entschließt, kann einen Arzt für Naturheilverfahren oder einen Heilpraktiker aufsuchen.

Hot Stone Massage
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Die Frage ist, was unterscheidet einen Heilpraktiker von einem Schulmediziner?
In Deutschland gibt es nur zwei eigenverantwortliche Heilberufe, zum Einen der approbierte Arzt und der zugelassene Heilpraktiker. Alle anderen Gruppen wie zum Beispiel Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten, dürfen keine selbstständige Diagnose stellen und danach Behandeln.  Sie sind an eine Weisung des behandelnden Arztes gebunden.

Zudem unterscheiden Sich Heilpraktiker und Ärzte in Ausbildung, Prüfung und Überprüfung, sowie den Befugnissen, den Abrechnungsmöglichkeiten und anderen Dingen voneinander.

Wichtige Kriterien sind weiterhin, dass die Kosten der Behandlung bei einem Heilpraktiker komplett vom Patienten getragen werden muss, auch wenn die naturheilkundlichen Therapien häufig kostengünstiger sind. Wenn Sie eine naturheilkundliche Therapie bevorzugen, helfen Ihnen Zusatzversicherungen bei der Kostenübernahme.